Nina Proll blitzt mit Verfassungsklage gegen Corona-Schließungen ab
Die VfGH-Beschwerde von Schauspielerin Nina Proll und anderen Künstlern gegen die Schließung von Kultureinrichtungen während der Pandemie wurde jetzt abgewiesen. Begründung: Der Schutz des Lebens sei höher zu bewerten als die Freiheit der Kunst.
Über Individualanträge wollte die “Florestan-Initiative” prüfen lassen, ob die Schließungen von Kulturstätten während der Corona-Pandemie verfassungskonform waren. Beteiligt hatten sich mehrere Künstler, wie Schauspielerin Nina Proll, der Kabarettist Alfred Dorfer oder die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot. Doch der Verfassungsgerichtshof erteilte ihnen jetzt eine generelle Absage.
In der Begründung heißt es: “Der Bundesminister für Gesundheit hat eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Freiheit der Kunst vorgenommen und dabei dem Betretungs- und Veranstaltungsverbot den ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsspielraum nicht überschritten”, zitiert dazu der ORF.
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