Bis zu 7200 Strafe: Impf-Gegnern droht künftig sogar Gefängnis!
Seit Montag liegt ein erster Entwurf für die Impfpflicht ab Februar vor: Demnach drohen jenen Personen, die der Aufforderung zur Impfung nicht nachkommen, empfindliche Strafen. Geldstrafen von bis zu 7200 Euro sind möglich – oder wahlweise sogar Gefängnis!
Nun liegt ein Rohentwurf für ein “Covid-19-Impfschutzgesetz” vor. Und daraus geht hervor: Wer die Impfung trotz zweimaliger Vorladung verweigert, muss eine saftige Strafe zahlen.
Und so lautet der geplante Ablauf: Jede Person, die einen Impftermin nicht wahrnimmt, wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angeschrieben. Nach vier Wochen folgt dann eine zweite Aufforderung. Wer sich dann immer noch nicht impfen lässt, muss entweder 3600 Euro Geldstrafe zahlen oder Ersatzweise vier Wochen in Haft. 7200 Euro Geldstrafe drohen anschließend, wenn jemand bereits zweimal wegen eines Verstoßes gegen die Impfpflicht bestraft wurde oder wenn “aus der Verwaltungsübertretung eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit einer Person entstanden ist”. Das würde dann alternativ acht Wochen Freiheitsstrafe bedeuten – und das in einem Land, in dem die Gefängnisse ohnehin überfüllt sind.
Nur wenige Ausnahmen
Schwangere Frauen, schwer Kranke sowie Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Regelung ausgenommen, berichtet “Presse”. Im Klartext: Die Impfpflicht wird demnach auch für Minderjährige gelten. Allerdings muss an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass es sich bei dem Papier lediglich um einen Entwurf handelt. Änderungen sind also noch möglich.
Regierung rudert zurück
Am Montagabend meldete sich die Regierung schließlich selbst zu Wort – und ging auf Distanz zu dem Papier: “Der heute Nachmittag medial kolportierte Entwurf zur Impfpflicht ist kein Entwurf der Bundesregierung. Darin erwähnte Punkte zählen unter anderem zu den wesentlichen offenen Fragen, die Teil der Gespräche mit Expertinnen und Experten sowie der Opposition sein werden. Startschuss für die Gespräche ist ein runder Tisch morgen im Bundeskanzleramt”, heißt es dazu aus dem Bundeskanzleramt.
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