Verfassungsrichter boxen afghanischen Drogenverbrecher aus Schubhaft
Der nächste Fall eines kriminell aktiven Afghanen, dessen Abschiebung von Österreichs Verfassungsrichtern verhindert wird: Jetzt hat das Höchstgericht für einen Afghanen – geboren am 1.1.1999 – die Schubhaft beendet, obwohl er in Eisenstadt und in Wiener Neustadt bereits zweimal wegen Drogenverbrechen zu harten Haftstrafen verurteilt worden ist.
“Das ist kein Einzelfall”, schüttelt ein Ermittler den Kopf, als er dem eXXpress.at die Hintergründe zur aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verrät – immerhin haben die Höchstrichter ja in einem aufsehenerregenden Spruch die Schubhaft des afghanischen Staatsbürgers A., angeblich geboren am 1.1.1999, beendet. Medien, die über dieses “richtungsweisende Urteil” berichtet haben, hätten aber vergessen, nach dem Grund der Inhaftierung des jungen Migranten zu berichten, meint der Kriminalist: “A. ist kein Unbekannter bei uns. Der Afghane wurde bereits zweimal zu Haftstrafen verurteilt, weil er mit Drogen gehandelt hat. Einmal in Eisenstadt zu 14 Monaten und einmal in Wiener Neustadt zu zwölf Monaten Haft.”
Von der Strafhaft sei der Afghane direkt in die Schubhaft überstellt worden: Er sollte so rasch wie möglich außer Landes gebracht werden, damit er nicht erneut die Chance bekommt, Ecstasy-Tabletten und Cannabis zu beschaffen und an Jugendliche in Österreich zu verkaufen.
Schubhaft für Kriminellen "nicht verhältnismäßig" . . .
Mit einem Juristen des “Netzwerks Asylanwälte” konnte der Afghane, dessen Asylantrag bereits im September 2017 abgelehnt worden ist, nun beim Verfassungsgerichtshof erreichen, dass er aus der Schubhaft zu entlassen sei – und zwar mit dieser Begründung: „Es ist nicht zu erkennen, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist. Die Verhängung und Aufrechterhaltung der Schubhaft (und der damit einhergehende Freiheitsentzug) erweisen sich jedoch nur dann als verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen kann.“
Die Schubhaft-Dauer sei also “nicht mehr verhältnismäßig”, der Migrant ist wieder in Freiheit. “Wobei wir sogar annehmen, dass der verurteilte Drogendealer wesentlich älter ist, als er angibt. Er dürfte bereits 1995 geboren sein”, hörte der eXXpress.at aus Ermittlerkreisen. Die Kriminalisten sind jedenfalls sauer: “Da haben Verfassungsrichter jemanden aus der Schubhaft geboxt, der schwere Straftaten begangen hat und unser Land schleunigst verlassen sollten. Die Ermittler werden nicht die einzigen Österreicher sein, die über diese Entscheidungsweise der Höchstrichter verärgert sind . . .
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