Wie berichtet hat der Verfassungsgerichtshof offiziell bekannt gegeben, dass ein Masseverfahren bezüglich des ORF-Beitrags eingeleitet wurde. Laut dem Wiener Rechtsanwalt Gerold Beneder bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Ruhe für laufende Verfahren am Bundesverwaltungsgericht, jedoch Vorsicht bei neuen Vorschreibungen!

Gemäß der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes wurden mit dem 18. März alle Verfahren, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängig sind, unterbrochen. Dies bedeutet, dass Betroffene, die bereits Beschwerde eingelegt haben, sich nun zurücklehnen und auf die Entscheidung des Höchstgerichts im Musterverfahren warten können.

Ebenso bedeutend ist die Unterbrechung laufender Beschwerdefristen. Wer ein Urteil des BVwG erhalten hat, aber dessen Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist, profitiert von dieser Pause. Diese Fristen sind derzeit unterbrochen, was Betroffenen zusätzliche Bedenkzeit gewährt.

Neue Zahlungsaufforderungen sind weiterhin aktiv anfechtbar

Allerdings weist Beneder explizit darauf hin, dass neue Vorschreibungen durch die ORF-Beitragsservice GmbH (OBS) davon nicht betroffen sind. Wer im Jahr 2025 neue Zahlungsaufforderungen, Säumniszuschläge oder Schreiben von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen erhält und sich gegen die ORF-Beiträge wehren möchte, muss weiterhin aktiv werden. Hier empfiehlt der Jurist dringend, zunächst einen Bescheid anzufordern und anschließend Beschwerde einzulegen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um potenziell von einem positiven Musterentscheid des Verfassungsgerichtshofes profitieren zu können.

Zusammenfassend gilt also:

Bereits laufende Verfahren am Bundesverwaltungsgericht ruhen aktuell.

Laufende Beschwerdefristen sind ebenfalls ausgesetzt.

Neue Zahlungsaufforderungen für 2025 sind jedoch weiterhin aktiv anfechtbar.

Gegen neue Bescheide muss Beschwerde eingelegt werden, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Entscheidung wird im Sommer erwartet

Rechtsanwalt Gerold Beneder geht davon aus, dass eine endgültige Entscheidung im Musterverfahren frühestens im Sommer zu erwarten ist. “Es bleibt spannend, wie hier der Verfassungsgerichtshof entscheidet. Ob er sich die Argumente genau anschaut und im Interesse der Bürger entscheidet oder ob der Argumentation der Bundesregierung folgen wird”, weiß der Jurist das noch alles offen ist.