
Papst-Wahl - Kirchenjurist: Auch ein Laie kann gewählt werden
Vom Kirchenrecht her kann das Kardinalskollegium theoretisch auch jemanden außerhalb der eigenen Reihen zum Papst wählen. Das erläuterte der Klagenfurter Ordinariatskanzler Jakob Ibounig laut Kathpress im Interview in der aktuellen Ausgabe des Kärntner „Sonntag”.

Es müsse kein Kardinal sein. Auch ein Bischof, Priester oder Laie sei möglich. Wichtig sei, dass die Person getauft ist. Und die Person müsse fähig sein, anschließend die Weihen zu empfangen. Das bedeute: „In der Theorie kann jeder männliche Katholik zum Papst gewählt werden. Aber in der Regel wird jemand aus dem Kreis der Kardinäle gewählt”, so Ibounig mit Blick auf das am Mittwoch im Vatikan beginnende Konklave. Nach der Wahl werde dieser gefragt, ob er die Wahl annimmt. Erst mit der Annahme gehe das Konklave zu Ende.
Wahl des Ungarn Erdö „unwahrscheinlich"
Ibounig befasst sich als Ordinariatskanzler mit den kirchenrechtlichen Angelegenheiten in seiner Diözese Gurk-Klagenfurt. Er tippt auf einen künftigen Papst, der vor allem stabilisierend wirken soll. Zur Frage, welchen Kardinal er besonders fähig für das Papstamt hält, sagte Ibounig: „Mein Doktorvater Peter Erdö, Erzbischof von Esztergom-Budapest, wäre in Sachen Fähigkeiten und Alter durchaus geeignet. Er kommt aber vermutlich für manche aus dem falschen Land. Seine Wahl ist also unwahrscheinlich.”
Es scheine ihm, so Ibounig, „es ist manchmal wie in der Politik: Man traut sich zu einem Reformer und wählt nach ihm einen Kandidaten, der die Zügel wieder anziehen soll.” Diesen Rhythmus habe es von Pius XII. bis zu Franziskus gegeben. Sollte er sich fortsetzen, „wird der nächste Papst eine vorsichtige und stabilisierende Funktion haben”.
Für das neu gewählte Kirchenoberhaupt beginne jedenfalls eine neue Existenz. Als Priester habe man vielleicht noch ein Privatleben; als Bischof schon viel weniger. „Mit dem Papsttum ist das vorbei. Er ist vom Amt ganz in Beschlag genommen”, so Ibounig.
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