Pflicht ab 0:00 Uhr: Wer kontrolliert Mücksteins verrückte Corona-Regeln?
Die Corona-Vorschriften werden wieder verschärft, und sorgen bereits im Vorfeld für Verwirrung, unter anderem wegen einiger skurrile Folgen. Doch nicht nur die Regeln selbst erhitzen die Gemüter, sondern auch die Frage, wer sie nun kontrollieren soll.
Während Dänemark, Schweden und Großbritannien sämtliche Corona-Regeln abschaffen, geht Österreich in die entgegengesetzte Richtung: Neue, strengere Corona-Regeln treten ab Mittwoch, 15. September, in Kraft. Doch nicht nur die Regeln wurden verschärft, sondern auch ihre Kontrolle, und das hat bereits im Vorfeld für Verwirrung gesorgt.
Der Handel soll/muss/müsste auch kontrollieren
Konkret geht es um die Kunden im Handel. Diese müssen – je nachdem, ob sie im Lebensmitteleinzelhandel oder im Non-Food-Handel, in Wien oder nicht in Wien, geimpft oder nicht geimpft sind – entweder eine FFP2-Maske, oder einen Mund-Nasen-Schutz, oder gar keine Maske tragen. Sollen das nun Polizei und Gesundheitsbehörden kontrollieren – oder auch der Handel selbst? Das war die große Frage, die am Dienstag heiß diskutiert wurde. Zwar hatte das Gesundheitsministerium kurz zuvor die neue Verordnung veröffentlicht, nur über ihre richtige Auslegung herrschte Uneinigkeit.
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sah den Handel nicht in der Pflicht. Der private Handelsverband bezeichnete dies als Fehlinformation: “Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.” Schließlich schaltete sich das Gesundheitsministerium am Abend ein und erklärte: Der Handel sei ebenfalls in der Pflicht – und das umfasse unter anderem das Anbringen von Hinweisschildern, die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial, stichprobenartige Kontrollen (!) und anderes. Gesundheitsbehörden und Polizei seien natürlich ebenso zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt.
Die neuen, verwirrenden Corona-Regeln
Die Regeln sehen nun wie folgt aus: Alle Kunden im Lebensmitteleinzelhandel müssen FFP2-Maske tragen. Für sonstige Handelsunternehmen sowie Einkaufszentren gilt: Kunden, die geimpft oder genesen sind, müssen keine Maske tragen – Ausnahme Wien, wo aber ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht. Die Kunden müssen einen entsprechenden Nachweis (zum Beispiel “Grüner Pass”) stets bereithalten. Ungeimpfte und nicht genesene Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen.
Skurril ist unter anderem: Die FFP2-Pflicht gilt bundesweit in Öffis, Supermärkten, Bibliotheken und Museen, nicht aber in kulturellen Einrichtungen, wie Kinos oder Theater. Der Grund: Dort muss ja die 3G-Regel befolgt werden. Eine von mehrere Folgen: Wer in die Bibliothek möchte, braucht einen FFP2-Mundschutz – wer in den Sex-Club möchte, nicht.
Andere Länder verabschieden sich von Corona-Vorschriften
Es geht auch anders: Großbritannien hat sich erst kürzlich vom Impfpass verabschiedet und damit die geplante Verschärfung wieder zurückgenommen – der eXXpress berichtete. Wer Nachtclubs und größere Veranstaltungen besucht, muss dort auch künftig keinen Impf- oder negativen Testnachweis vorlegen. Ähnlich in Dänemark: Dort wurden bereits sämtliche Beschränkungen nach und nach aufgehoben, selbst der 3G-Nachweis. Auch Schweden verabschiedet sich von sämtlichen Corona-Regeln und setzt nur mehr auf Empfehlungen.
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