Vorlage
Das polnische Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetz gegen sogenannte „Hassrede“ für verfassungswidrig erklärt – ein entscheidender Erfolg für Aktivisten, die seit Monaten vor einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit warnen.
Das polnische Parlament hatte im März eine Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, die Hassverbrechen um die Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung erweitern sollte. Präsident Andrzej Duda legte das Gesetz dem Verfassungsgericht vor, welches die Richter mit verweis auf die Meinungsfreiheit nun einstimmig stoppten – berichtet tkp News.
Geplante Verschärfung: Ausweitung des Strafrechts
Die umstrittene Reform hätte dafür gesorgt, dass Delikte aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung automatisch von den Behörden verfolgt werden – ohne private Anzeige. Damit sollte der Katalog der Hassverbrechen im Strafrecht erheblich ausgeweitet werden. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts wäre dies jedoch ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte.
Richter warnen vor Zensur-Effekt
Berichterstatter Justyn Piskorski machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass die neuen Formulierungen „unpräzise“ seien und die Grenze zwischen Kritik, Polemik oder Witzen und strafbarer Rede verwischen könnten. Damit drohe das Strafrecht von einem „letzten Mittel gegen Hass und Gewalt“ zu einem Zensurinstrument zu werden. „Das Strafrecht sollte nicht dazu verwendet werden, den Meinungspluralismus durch den Ausschluss kontroverser Äußerungen, die das Wesen des demokratischen Diskurses ausmachen, einzuschränken. Das Strafrecht sollte nicht zum Schutz vor jeder Form von Kritik oder sozialem Unbehagen eingesetzt werden, sondern nur in Fällen tatsächlicher Verletzung von Persönlichkeits- und Rechten.“
Da die Richter das gesamte Gesetz für verfassungswidrig erklärten, ist Präsident Andrzej Duda nun verpflichtet, die Unterschrift zu verweigern. Präsidialamtschef Zbigniew Bogucki sprach nach dem Urteil von einem klaren „Sieg für die Meinungsfreiheit“.
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