Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Anklage gegen einen Schauspieler, Moderator und Sprecher wegen versuchten Missbrauchs von Unmündigen eingebracht. Die Anklageschrift gegen den ehemaligen 29-jährigen Volksopern-Schauspieler zeigt erschreckende Parallelen zum Fall Teichtmeister.

Der Mann soll laut Medienberichte als Statist in einem großen Wiener Bühnenhaus Kontakt zu mehreren Buben eines Kinderchors gesucht haben, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Die Anklage wirft dem Mann vor ein 13-Jähriges Ensemble-Mitglied des Kinderchors über Instagram sexuell belästigt zu haben. Er wollte den Buben demnach dazu überreden, per Videotelefonie vor laufender Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen, die der Mann angeblich aufzeichnen wollte. Die eindeutige Antwort: “What the f***. Nein.” Laut Anklage wollte der Statist allerdings diese unmissverständliche Absage nicht akzeptieren und startete mehrere Videoanrufe, welche vom Opfer nicht angenommen wurden.

Eltern alarmierten Polizei

Der 13-Jährige vertraute sich seiner Mutter an. Diese erstattete Anfang Jänner dieses Jahres Anzeige. Gegen den Schauspieler wurde von Seiten des Bühnenhauses auch sofort Hausverbot erlassen. Bei dem ehemaligen Volksopern-Schauspieler fand daraufhin eine Hausdurchsuchung statt. Dabei sollen zwei Smartphones, ein Laptop, mehrere USB-Sticks und ein Tablet sichergestellt worden sein. In der Verhandlung am 12. Juli geht es nun auch um den Besitz von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial, das bei der Auswertung der Datenträger gefunden wurde.

Die Ermittler seien sich sicher, dass der Verdächtige beim angestrebten Videochat kinderpornografisches Material aufzeichnen wollte, so laut der Heute-Zeitung. Der Angeklagte leugnete vor der Kripo, ein sexuelles Interesse an Kindern zu haben. Er fühle sich zu jungen Männern hingezogen, aber “mit Sicherheit nicht an unter 14-Jährige”. Er sei nun mit einem 26-Jährigen zusammen. Dass das Opfer 13 Jahre alt gewesen sei, schockiere ihn selbst. Dem Angeklagten drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.