Prozess in Wiener Neustadt: US-Söldner-Boss Erik Prince angeklagt
Der Vorwurf: Agrarflugzeuge wurden zu militärischen Maschinen umgerüstet und anschließend ohne Bewilligung ins Ausland gebracht. Das widerspricht dem Kriegsmaterialgesetz. Unter den fünf Angeklagten befindet sich der Gründer von Blackwater, Erik Prince, ein enger Freund von Ex-US-Präsident Donald Trump.
Am Landesgericht Wiener Neustadt startet am Donnerstag ein brisanter Prozess. Fünf Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz vorgeworfen, unter ihnen Erik Prince, Blackwater-Gründer, Geschäftsmann und Intimus von Ex-US-Präsident Donald Trump.
Vorausgegangen waren dem Verfahren jahrelange Ermittlungen gegen die Airborne Technologies GmbH. Es geht um die Ausfuhr von zwei Flugzeugen. Das Quintett auf der Anklagebank bekennt sich nicht schuldig.
Vorwurf: Militärmaschinen ohne erforderliche Bewilligung ins Ausland gebracht
Kern des Vorwurfes ist: Zwei zivile Agrarflugzeuge der Marke „Ayres Thrush“ wurden von Airborne-Mitarbeitern zu militärischen Maschinen umgebaut. Sie sollen dann ohne die erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz ins Ausland gebracht worden sein. Ein Flugzeug landete in Bulgarien, eines via Zwischenstopp Malta im Südsudan.
Prince, der bis 2018 an Airborne über ein Unternehmenskonstrukt beteiligt gewesen war, und ein ausgebildeter Pilot und Berater sollen den von der Verteidigung bestrittenen Tatplan entwickelt haben. Gemäß der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sollen so die letztlich als Kriegsmaterial einzustufenden Maschinen gewinnbringend und unauffällig außer Landes geschafft werden.
Verteidiger Wess: Ausfuhr erfolgte „vollkommen transparent“
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hält fest: „Alle Angeklagten wussten um die Beschaffenheit der Flugzeuge nach deren Modifikation und hielten es ernstlich für möglich, dass durch M. (in Tirol lebender Australier, Flugzeugpilot und Mitarbeiter bei Airborne Technologies, Anmerkung) Kriegsmaterial über die österreichische Staatsgrenze verbracht werde, sie fanden sich auch damit ab.“
Demgegenüber unterstreicht die Verteidigungsschrift von Anwalt Norbert Wess: „Die Ausfuhr der beiden Flugzeuge erfolgte vollkommen transparent unter Einhaltung der geltenden Ausfuhrbestimmungen und unter Beiziehung namhafter Experten auf dem Gebiet der Exportkontrolle.“
Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. Beantragt wurde auch die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Airborne Technologies GmbH mit Sitz in Wiener Neustadt. Die Verhandlung wird am 14. Dezember fortgesetzt.
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