Prozess um Lehrerin: Dreieinhalb Jahre für 15-jährigen Iraker
Staatsanwältin rechnete im Schlussplädoyer mit Angeklagten ab: “Das ist schwerste Kriminalität”
Am Montagabend sind am Wiener Landesgericht die Hauptangeklagten im Missbrauchsfall um eine Lehrerin, die von Juli 2024 bis Jänner 2025 von Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren erpresst, bestohlen und missbraucht worden sein soll, umfassend schuldig gesprochen worden. Für einen 15-jährigen Iraker setzte es dreieinhalb Jahre unbedingte Haft, für einen 17-Jährigen Rumänen drei Jahre unbedingte Haft. Ein 15-jähriger Afghane erhielt 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt.
Lehrerin für Gericht "absolut glaubwürdig"
Den Schuldsprüchen wurden die “absolut glaubwürdigen Aussagen” der Lehrerin zugrunde gelegt, die “im Einklang mit den Beweisergebnissen” standen, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung darlegte. Die Angaben der zu den zentralen Vorwürfen nicht geständigen Angeklagten wurden dagegen als “Schutzbehauptungen” gewertet.
Die Staatsanwältin hatte ihr Schlussplädoyer genutzt, um mit den Angeklagten abzurechnen. “Das, was hier passiert ist, ist schwerste Kriminalität.” Für die Hauptangeklagten forderte sie “empfindliche Strafen”. Sie betonte, die Beweise würden “völlig ausreichen, um einen Schuldspruch zu fällen. Hier hat ein Mensch im realen Leben massives Leid erfahren.” Die Angeklagten hätten “keine Reue, keine Schuldeinsicht” und “eine Empathielosigkeit, die ihresgleichen sucht” gezeigt. Die Lehrerin habe im Ermittlungsverfahren sieben Mal zu verschiedenen Teiles des Anklagekomplexes “äußerst glaubwürdig” ausgesagt: “Sie hat widerspruchsfrei geschildert, dass sie Opfer verschiedenster Straftaten geworden ist.”
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