Quarantäne trotz Booster: Wienerin wehrt sich vor Gericht gegen Corona-Willkür
Obwohl sie längst geboostert ist und ein gültiges Impfzertifikat besitzt, muss eine junge Wienerin trotzdem als K1 in Quarantäne. Warum das so ist, kann ihr bei der Stadt niemand schlüssig erklären. Sie zieht deswegen jetzt vor Gericht.
Ein großer Vorteil der Impfung ist aktuell, dass man nach dem Kontakt mit einer infizierten Person zur K2 abgestuft wird und daher nicht zwingend in Quarantäne muss. Für die junge Wiener Journalistin Pia Miller-Aichholz gilt das aber nicht: Sie wurde von der Stadt Wien jetzt als K1 eingestuft, obwohl sie ein gültiges Impfzertifikat inklusive Moderna-Booster vorlegen kann. Der Grund: Sie hat beim Erststich den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten und der soll sie laut Behörde jetzt zur Quarantäne verpflichten. “Ich selbst konnte mir aufgrund meines Alters im Sommer nur JJ holen und habe dann im Oktober Moderna geboostert. Ich habe also alles gemacht, was mir derzeit offensteht, um mich und andere zu schützen”, zeigt sich die junge Frau auf Twitter fassungslos über die Entscheidung.
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Sie hat für diese Andersbehandlung kein Verständnis und hat deswegen jetzt beim Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt: “Unter den gegebenen Umständen kann ich mir schwer vorstellen, dass ich verliere. Das Verfahren wird auch sicher erst nach meiner Quarantäne entschieden werden. Aber die Entscheidung ist wichtig für viele, die in derselben Lage sind.” Unterstützung bekommt sie dabei vom Amtsarzt: Dieser habe ihr bereits schriftlich bestätigt, dass sie als K2 einzustufen sei. Trotzdem bleibt die Quarantäne vorerst weiter aufrecht.
Beim Contacttracing werden derzeit Menschen, die als erste Impfung JJ erhalten und sich dann einen mRNA-Booster geholt haben, bei der Quarantäne-Einschätzung automatisch als K1 eingestuft. Sie gelten als "nur zweimal geimpft". @Stadt_Wien @mariodujakovic (1/13)
— Pia Miller-Aichholz (@PiaMillerAich) December 28, 2021
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