Kruzifix! Bekiffter Chauffeur fährt Pfarrer (69) heim nach Österreich - Festnahme
Auf der Inntalautobahn in Tirol stoppte die Polizei einen Raser mit 161 km/h in einer Tempo 80-Zone. Führerschein weg, Auto nach dem neuem Gewessler-Gesetz beschlagnahmt. Der Deutsche (28) musste schauen, wie er nachts ohne seinen BMW weiterkommt. Doch die Abnahme des Fahrzeugs scheint nicht korrekt gewesen zu sein, jetzt droht mächtiger Ärger.
Dass der junge deutsche Raser mit seinem BMW auf der Inntalautobahn (A12) bei Münster in Fahrtrichtung Kufstein unverantwortlich schnell unterwegs war, steht außer Frage: Beamte der Autobahnpolizei Wiesing blitzten ihn gegen 22.20 Uhr mit 161 km/h. Erlaubt war an dieser Stelle lediglich Tempo 80.
Insofern traf die Anhaltung der Exekutive durchaus den Richtigen. Doch was dann geschah, scheint die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt zu haben. Der Führerschein des jungen Lenkers aus dem Raum Koblenz in Rheinland-Pfalz wurde vorübergehend eingezogen, sein schöner BMW beschlagnahmt. Der 28-Jährige musste selbst schauen, wie er spätabends gut 600 Kilometer von zu Hause entfernt ohne Auto weiterkommt: “Die Polizei spielt nicht Taxi”, wurde ein Tiroler Kontrollinspektor auf eine diesbezüglich Anfrage deutscher Medien zitiert.
BH gab BMW nach Überprüfung wieder frei
Hätte sie in diesem Fall vielleicht besser getan und sich so möglicherweise eine Menge Ärger erspart. Denn die Beschlagnahme des Autos sieht das neue, seit 1. März geltende Gesetz nicht vor. Außerorts besteht diese Möglichkeit bei Rasern erst ab einer Tempoüberschreitung von 90 km/h vor. Dass die Differenz von erlaubten 80 km/h zu den gemessenen 161 km/h im Tiroler Fall nicht zutraf, ist leicht erkennbar. Noch dazu handelte es sich bei dem jungen Deutschen um einen “Ersttäter”. Von Alkohol- oder Drogenmissbrauch hinterm Steuer ist in der Polizeiaussendung ebenfalls nichts vermerkt.
Kurzum: Nach Überprüfung stellte auch die zuständige Bezirkshauptmannschaft Kufstein fest, dass die Beschlagnahme des BMW nicht korrekt war. Das Auto musste am nächsten Tag wieder herausgegeben werden. Wie sich der betroffene Lenker den Tag in der Fremde um die Ohren schlug, ist nicht bekannt. Gefallen lassen aber will er sich die harte Maßnahme nicht.
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