Rauchs Plan: Ungeimpfte dürfen nicht mehr auf Demos
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat das Epidemiegesetz geändert. Die im Nationalrat beschlossenen Änderungen waren dabei nie in Begutachtung, wie die Opposition kritisiert. Näher besehen räumt das neue Gesetz dem Minister weitreichende Befugnisse ein – und die haben es in sich.
Minister Rauch kann künftig über unser Leben bestimmen wie kein Gesundheitsminister vor ihm. Das sieht das veränderte Epidemiegesetz vor. Die Änderungen, denen die meisten Medien keine Beachtung geschenkt haben und die im Parlament nie begutachtet wurden, sind bemerkenswert: Es geht um drastische Freiheitseinschränkungen, die der Gesundheitsminister von nun an verordnen kann. Begründungen für die weitreichenden Maßnahmen sucht man im Gesetzestext vergebens.
Kranke dürfen künftig Orte für Zusammenkünfte nicht mehr nutzen – wenn es der Minister anordnet
Rauch darf künftig die Bewegungsfreiheit aller Bürger massiv einschränken, sobald sie sich mit einer meldepflichtigen Krankheit – zum Beispiel der Grippe – angesteckt haben. Der Minister kann dann „durch Verordnung festlegen“, dass die betroffenen Personen „im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden.“ Was das bedeutet, erläutert der Gesetzestext gleich darauf.
Künftig kann uns der Minister den Zutritt zu sämtlichen Orten verbieten. Darunter fällt „die Untersagung des Betretens und Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und bestimmten Orten, des Benutzens von Verkehrsmitteln und von Zusammenkünften“. Der Gesetzestext spricht weiters von „bestimmten Orten und öffentlichen Orten“ für Zusammenkünfte – also möglicherweise auch privaten Orten.
Mit anderen Worten: Wer sich mit einer meldepflichtigen Krankheit angesteckt hat, darf künftig bestimmte Orte für Zusammenkünfte nicht mehr nützen, sofern es der Minister anordnet. Es geht dabei um ausnahmslos „alle meldepflichtigen Krankheiten“.
Auch „krankheitsverdächtige“ und „ansteckungsverdächtige“ Personen fallen darunter
Die nächste bemerkenswerte Formulierung: Man muss nicht einmal erkrankt sein. Der Gesetzestext spricht von „kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen“. Was unter „krankheitsverdächtig“ oder „ansteckungsverdächtig“ zu verstehen ist, wird nirgendwo erklärt. Ein Verdacht steht damit im Raum: Mutmaßlich dürften unter anderem alle Ungeimpften oder nicht oft genug Geimpften damit gemeint sein. Fakt ist: Das Gesetz eröffnet dem Minister grundsätzlich die Möglichkeit, Ungeimpfte als „ansteckungsverdächtig“ einzustufen.
Noch etwas springt ins Auge: Die Verkehrsbeschränkungen werden nur für Krankheiten erlassen, bei denen gerade „keine (sic!) ernste und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht“. Man fragt sich dann: Mit welcher Begründung müssen Kranke ihre Bewegungsfreiheit so sehr einschränken, wenn von ihnen keine Gefahr ausgeht?
Plant der Minister eine Aushebelung des Demonstrationsrechts?
Wir halten fest: Wer im Verdacht steht, sich mit einer ungefährlichen Krankheit angesteckt zu haben – etwa weil er nicht geimpft ist – darf künftig öffentliche und andere Orte nicht mehr für Zusammenkünfte nutzen, sofern es der Minister so anordnet.
Es gibt natürlich auch Ausnahmebestimmungen, wie Maske tragen, Abstand halten und den „Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr“. Was könnte das dieser Nachweis sein? Wie wäre es mit der Impfung!! So wird dann Un- oder zu wenig Geimpften jede Teilnahme an Demos verunmöglicht. Diese Gesetzesänderung dürfte also mit einer Aushebelung des Demonstrationsrechts einhergehen.
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