Rechtsexpertin: „Wer Impfung verweigert, kann gefeuert werden“
Eine allgemeine und flächendeckende 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz für ganz Österreich scheint immer realistischer zu werden. Nun fragen sich viele, die nach wie vor Vorbehalte gegenüber der Impfung hegen, was das für ihre berufliche Zukunft bedeutet – in der ZIB2 mit Armin Wolf sprach Arbeitsrechtsexpertin Körber-Risak – für viele ernüchternden – Klartext: Und der heißt de facto Impfzwang.
Wird die Impfung – oder zumindest (vorerst) 3G zur Grundvoraussetzung in wirklich jedem Bereich des Lebens? Nicht nur, dass es ohne 3, oder manchmal sogar 2 G so gut wie nirgendwo mehr Zutritt gibt, nun scheint es fast so, als würde man ohne einen entsprechenden Nachweis auch nicht mehr seinen Job ausüben dürfen. Denn beinahe alle Entscheidungsträger aus den Ministerien – vom Gesundheitsministerium unter Wolfgang Mückstein über Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung ziehen die “Möglichkeit” einer allgemein geltenden Verpflichtung zu 3G am Arbeitsplatz nach Vorbild Italiens.
Tatsächlich wird das schon jetzt in vielen Betrieben gelebt – doch mit der Umsetzung soll laut der “Kleinen Zeitung” noch gewartet werden, da die Regierung noch die Oberösterreich-Wahl am kommenden Sonntag abwarten möchte, um es sich durch derlei Maßnahmen nicht mit den Wählern zu verscherzen.
Darf der Arbeitgeber eine Impfung verlangen?
Aber darf der Arbeitgeber denn tatsächlich eine Impfung von seinen Angestellten verlangen? Wie sieht die Rechtslage dazu aus und wie wahrscheinlich ist eine Durchsetzung dieser neuen scharfen Corona-Maßnahme auch in Österreich – schließlich macht Italien hier schon sehr bald Ernst. Diese Fragen beantwortete die Arbeitsrechtsexpertin und Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak am Mittwochabend in der “ZiB 2” bei Armin Wolf.
Auch wenn wie bereits erwähnt so gut wie alle Sozialpartner und auch viele Regierungsvertreter sich für eine solche Regelung aussprechen, können sie diese Maßnahme selbstverständlich nicht im Alleingang beschließen – “dafür hat man einen Gesetzgeber: Um zu sagen, wo es lang geht”, so Körber-Risak. Für Kunden gibt es schon lange Zutrittsregeln, aber dort, wo jeder hin muss, gab es bislang nichts. Viele Betriebe entscheiden sich trotzdem schon jetzt dafür.
“Das wird seit Monaten gemacht”, erläutert die Arbeitsrechtsexpertin. Und das dürfte auch beim ORF der Fall sein – Armin Wolf bestätigte in der Sendung, dass sich nur Personen im Studio aufhielten, die unter 3-G fielen. Die Rechtsanwältin schilderte zur Illustration den Fall einer Firma: Bei einem Mitarbeiter war ein Antigentest vor dem Meeting negativ, ein PCR-Test dann aber positiv. Darum dürfte ein Arbeitgeber auch auf 2,5-G umstellen, so Körber-Risak. Kontrollieren werde er das auch selber, da Kontrollen im Arbeitsalltag §schließlich nichts Ungewöhnliches” seien.
Kaum verschleierter Impfzwang
Schafft der Arbeitgeber das Testen an, “muss er auch dafür aufkommen.” Anders ist das natürlich, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt. Dann braucht es klare Vorschriften darüber, wie diese Kosten zu decken sind. Unternehmen können auch verlangen, dass sich alle Mitarbeiter impfen lassen. Physisch mit Zwang durchsetzen oder Anweisen können sie das natürlich nicht.
Sind Konsequenzen möglich, wenn sich ein Arbeitnehmer weigert? “Er kann entscheiden, wenn jemand es nicht macht, sich zu trennen von dieser Person”, stellt die Arbeitsrechtsexpertin klar. Faktisch würde das einen Impf-Zwang bedeuten, wenn man nicht arbeitslos werden will, fasst Armin Wolf fragend zusammen. “Das stimmt.” Es liegt dann ganz im ermessen des Chefs. Sind die besten Mitarbeiter die Ungeimpften, wird er sie wohl nicht feuern. In der Praxis scheuen sich deswegen viele vor diesem Schritt.
"Es gibt kein Recht auf Lüge"
Fragt der Chef, muss man wahrheitsgemäß antworten: “Es gibt kein Recht auf Lüge.” Das sei bei Schwangerschaften zwar nicht so, “aber eine Schwangerschaft steckt niemanden an.” Versetzungen ins Home Office machen nur manchmal Sinn. Eine klare Impfpflicht für bestimmte Gruppen ist schon jetzt zulässig. Bei einer Impfpflicht für die Allgemeinheit schaut das anders aus: Körber-Risak glaubt “ehrlicherweise nicht”, dass das die Verfassung hergibt. Auch wenn das bei den Pocken noch anders war.
In Österreich wär es auch nicht möglich, bei Quarantäne keinen Lohn mehr zu zahlen, wie in Deutschland künftig Praxis ist. Dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung – die aber natürlich sehr wohl möglich ist.
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