Laut Bild nutzte Liebich das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Demnach
beantragte er auf dem zuständigen Standesamt der Stadt Schkeuditz (Sachsen) noch im vergangenen Jahr, seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Die Standesbeamten machten die Geschlechts- und Namensänderung offiziell.

Wer denkt, der Rechtsextreme trage jetzt Frauenkleidung, liegt falsch: Liebich hat inzwischen einen noch längeren Bart. Und eine ganz neue Sorge: „Ich habe Angst vor Diskriminierung“, sagte er gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung.

Müsste er jetzt in den Frauenknast?

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle sagt dazu laut Bild: „Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafvollstreckung zuständig, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Da dies bisher nicht der Fall ist, stellen sich auch die Fragen nach den Umständen des Vollzuges nicht. Allerdings gibt es keinen Automatismus, dass ein Mann nach Geschlechts- und Namensänderung in den Frauen-Vollzug kommt. Es wird in jedem Fall eine Einzelfall-Prüfung geben.“

Übrigens: Liebichs bisherige Einträge im Bundeszentralregister bleiben erhalten. Unter seinem alten Namen war Sven Liebich mehrfach zu Geld- und Bewährungsstrafen (u. a. Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung) verdonnert worden.

(Dieser Artikel ist zuerst bei unserem Partner-Portal Nius erschienen.)