Dürfen wir vor dem Lockdown ins Ausland flüchten?
Einfach nur noch weg! Das denken sich viele Österreicher angesichts des bundesweiten Lockdowns. Aber dürfen wir eigentlich verreisen?
Auslandsreisen sind auch während des bundesweiten Lockdowns, möglich. Dies bestätigte das Gesundheitsministerium am Montag. Dabei seien die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen. Die österreichischen Bestimmungen wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft.
Unverändert blieben am Montag auch die Reisehinweise des Außenministeriums. Alle EU-Staaten sind weiterhin “grün” eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe 2. Wer dem Lockdown also durch eine längere Urlaubsreise ins Ausland entkommen will, darf dies legal machen. Hier eine kleine Übersicht:
SLOWAKEI
Einreise & Nachweise
Alle Personen ab 12 Jahren benötigen für die Einreise aus Österreich einen Impfnachweis in slowakischer, englischer oder tschechischer Sprache sowie zusätzlich eine Registrierung. An den Grenzübergängen finden verstärkt Kontrollen statt.
Geimpft: als geimpft gelten Personen, wenn die Zweitimpfung mind. 14 Tage und nicht mehr als 12 Monate zurückliegt (bei Impfstoffen mit nur einer Dosis muss diese mind. 21 Tage zurückliegen)
Genesene Personen gelten als geimpft, wenn sie ihre Einzelimpfung vor mind. 14 Tagen und max. 12 Monaten innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung erhalten haben. Für Personen ohne Genesenen-Status reicht eine Einzelimpfung nicht aus.
Ohne Impfung ist nach der Einreise eine 14-tägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich frühestens am 5. Tag nach der Einreise mittels negativen PCR-Test freitesten kann. Die Quarantänepflicht gilt auch für alle Haushaltsangehörigen.
SLOWENIEN
Einreise & Nachweise
Alle Personen ab 12 Jahren benötigen für die Einreise aus Österreich einen 3G-Nachweis
Getestet: Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 72 Stunden bzw. 48 Stunden)
Geimpft: Nachweis über eine vollständige COVID-Schutzimpfung. Ein Impfnachweis gilt sofort ab dem Tag der zweiten Teilimpfung bzw. am dem Tag der Impfung bei Impfstoffen mit nur einer Dosis. Bei Genesenen reicht eine Einzelimpfung, die max. 8 Monate nach dem positiven PCR-Test verabreicht worden sein muss.
Genesen: Nachweis eines positiven PCR-Tests (älter als 10 Tage, aber nicht älter als 6 Monate) oder einer ärztlichen Bestätigung über eine Genesung innerhalb der letzten 6 Monate.
Ohne 3G-Nachweis ist eine 10-tägige Quarantäne (darf ab dem 5. Tag mit einem negativen PCR-Test beendet werden) anzutreten.
DEUTSCHLAND
Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen zusätzlich eine 10-tätige Quarantäne antreten, aus der man sich frühestens nach 5 Tagen freitesten kann. Kinder unter 12 Jahren, die weder genesen noch geimpft sind, müssen in Quarantäne, die ohne erneutem Test nach 5 Tagen beendet werden kann. Die Durchreise (z.B. Deutsches Eck) ist von der Anmeldung bzw. Quarantänepflicht ausgenommen, ein 3G-Nachweis ist jedoch erforderlich.
Getestet: Nachweis über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) bzw. 48 Stunden (Antigen-Test) sein darf. Selbsttests sind nicht zugelassen. Zusätzlich ist eine 10-tägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.
Geimpft: Nachweis über vollständige COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff (in digitaler oder Papierform), wobei seit der letzten erforderlichen Impfung mind. 14 Tage vergangen sein müssen. Bei genesenen Personen reicht eine Einzelimpfung.
Genesen: Nachweis über einen positiven PCR-Test (in digitaler oder Papierform), der mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt
SCHWEIZ & LIECHTENSTEIN
Einreise & Nachweise
Alle Personen ab 16 Jahren benötigen für die Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein einen 3G-Nachweis sowie eine Registrierung.
Getestet: negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Nach 4 bis 7 Tagen muss in der Schweiz ein neuerlicher Test durchgeführt werden, dessen Resultat der zuständigen Stelle übermittelt werden muss.
Geimpft: Nachweis über eine vollständige COVID-Schutzimpfung. Genesene, die mindestens 21 Tage nach dem positiven PCR-Test eine Einzelimpfung erhalten haben, gelten als geimpft.
Genesen: Nachweis über eine überstandene COVID-19-Infektion vor mehr als 11 Tagen aber weniger als 6 Monaten.
ITALIEN
Einreise & Nachweise
Die Einreise ist mit 3G-Nachweis und einer Registrierung möglich.
Getestet: Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) durchgeführt von einer offiziellen Teststelle.
Geimpft: Nachweis über die vollständige COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff.
Genesen: Nachweis über erfolgte Genesung, wobei das positive Testergebnis nicht älter als 180 Tage sein darf.
Ohne 3G-Nachweis ist eine 5-tägige Quarantäne anzutreten mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test.
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