Richter Stefan Apostol: Schickt er Ex-Burgschauspieler Teichtmeister hinter Gitter?
Anfang kommender Woche steigt in Wien der Society-Prozess des Jahres: Ex-TV-Kommissar Florian Teichtmeister (43) muss sich wegen Besitzes und Herstellung von 70.000 Kinderpornografie-Dateien verantworten. Schickt ihn das Gericht hinter Gitter?
Der Countdown läuft für Florian Teichtmeister – er kann sein letztes Wochenende vor dem großen Prozess noch in vollen Zügen genießen. Doch am Dienstag um 9.45 Uhr steht für ihn im Straflandesgericht Wien alles auf dem Spiel. Der gefallene Star des Burgtheaters, der nach eigenem Geständnis über Jahre ein kokainsüchtiger Dauerkonsument von Kinderpornos war, kann das Gericht theoretisch als freier Mann verlassen. Er kann aber auch hinter Gittern landen.
Darüber entscheidet vor allem ein Mann: Richter Stefan Apostol, der dem Schöffengericht vorsitzen wird. Er gilt als hart, aber gerecht. Und als Autor einschlägiger Literatur geradezu prädestiniert für den Prozess. Ihm allein ist zu verdanken, dass die zunächst dürftige Anklage der Staatsanwaltschaft Wien nach von ihm angeordneten weiteren Ermittlungen ausgeweitet wurde. Zu dem anfänglichen Besitz der Kinderpornos kam deren Herstellung hinzu.
Ein entscheidender Unterschied, das mögliche Strafmaß hat sich hierdurch um ein Jahr auf drei verlängert. Ohne die Ausweitung der Anklage wäre Teichtmeister nach Einschätzung fast aller Juristen mit größter Wahrscheinlichkeit mit einer bedingten Haftstrafe davon gekommen.
Egal wie: Sie machen kurzen Prozess mit Teichtmeister
Doch die Herstellung von Kinderpornografie wiegt fast noch schwerer als der reine Besitz. Teichtmeister soll sich laut Anklage aus Bildern minderjähriger Opfer eigene Collagen zusammen gebastelt haben, um seine Triebe noch intensiver ausleben zu können.
So wurde aus einer Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter, der Teichtmeiser dummerweise am 8. Februar aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen konnte, nun der Prozess vor den Schöffen. Eine bedingte Haftstrafe ist nun deutlich weniger wahrscheinlich. Hinzu kommt das niederschmetternde psychologische Gutachten, das im Falle Teichtmeister die (bedingte) Unterbringung des Angeklagten in einem forensischen Zentrum – früher Anstalt für geistig abnorme Straftäter – empfiehlt.
Apostol und seine Kammer sind nicht zu beneiden. Entscheiden sie tatsächlich für eine teilbedingte Haftstrafe, muss Teichtmeister in den Maßnahmenvollzug – sollte das Gericht dem renommierten Gutachter folgen. Die bedingte Unterbringung würde damit hinfällig, sie kann nur verhängt werden, wenn auch das verhängte Strafmaß in Gänze bedingt verhängt wird.
Sollte der Ermittlungseifer des Stefan Apostol im “Zwischenverfahren” ein Indiz für das sein, was den gefeuerten TV-Star (“Die Toten von Salzburg”) am Dienstag erwartet, muss sich Teichtmeister auf einiges gefasst machen. In jedem Fall ist ein kurzer Prozess geplant. Er soll am Dienstag nur drei Stunden und 15 Minuten dauern.
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