Richter zu Klima-Chaotin: "Machen Sie weiter so"
In der Schweiz hat das Bundesgericht einen Richter des Zürcher Bezirksgerichts für befangen erklärt, da er sich offensichtlich mit Klima-Chaoten solidarisiert habe, aber unvoreingenommen sein muss. In Zukunft darf er nicht mehr über Klimaschützer urteilen.
Der Richter des Bezirksgerichts Zürich hatte im September 2022 eine Klimaaktivistin von “Extinction Rebellion” vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen, nachdem die Frau an einer Straßenblockade beteiligt war. Bei der Urteilseröffnung sagte er ihr vor Publikum, dass sie sich nicht einschüchtern lassen solle: “Machen Sie weiter so.” Zu den Kindern der Angeklagten meinte er anschließend, dass sie “stolz sein könnten auf ihre Mutter”.
Nun erklärte ihn das Bundesgericht für befangen, da er sich mit den Klimaaktivisten solidarisiert habe, Richter jedoch unvoreingenommen sein müssen. Der Richter habe – bewusst oder unbewusst – den Eindruck erweckt, dass seine freie Meinungsbildung auch bei künftigen, ähnlichen Fällen, beeinträchtigt sein könnte, heißt es im Urteil des Bundesgerichts. Der Richter darf somit nicht mehr über Klima-Chaoten urteilen.
In Zukunft übernehmen andere Richter Verhandlungen über Klimaaktivisten
Sehr zum Missfallen der freigesprochenen Klimaaktivistin: Denn die Frau war vor das Bundesgericht gezogen, um zu erreichen, dass ihre Mitstreiter ebenfalls von diesem Richter beurteilt werden. In Zukunft werden jedoch andere Richter solche Verhandlungen übernehmen. Der Antrag, ihn von solchen Fällen abzuziehen, stammte von der Zürcher Staatsanwaltschaft, die seit mehreren Jahren immer wieder Klimaaktivisten vor Gericht bringt.
Der betroffene Jurist betonte bei einer Befragung, dass er die Klimaschützerin natürlich nicht dazu aufgefordert habe, künftig wieder an Kundgebungen teilzunehmen. Er habe lediglich sagen wollen, dass es wichtig sei, für seine Ansichten einzustehen, solange dies gewaltfrei und im Rahmen des Erlaubten passiere. Um seine Sperre zu verhindern, wandte sich der Richter selbst ebenfalls an das Bundesgericht. Dieses kam allerdings zum Schluss, dass er zur Beschwerde gar nicht befugt sei.
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