Im Prozess ging es um zwei zentrale Vorwürfe: eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro sowie eine 300.000-Euro-Zahlung an Benkos Mutter. Während der Unternehmer im ersten Punkt freigesprochen wurde, sah das Gericht den zweiten als erwiesen an.

Ein Freispruch, ein Schuldspruch

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Benko vorgeworfen, mit der Mietvorauszahlung für eine „renovierungsbedürftige, unbewohnbare“ Villa seinen Gläubigern kurz vor der Insolvenz Geld entzogen zu haben. Doch der Schöffensenat konnte diese Darstellung nicht bestätigen.

Laut Zeugenaussagen sei die Villa bewohnbar gewesen, und die monatliche Miete von 7.500 Euro sei „in Anbetracht der Innsbrucker Mietpreise jedenfalls nicht überhöht“ gewesen, so das Gericht.

Anders beurteilte die Richterin jedoch den zweiten Teil der Anklage. Benko habe laut WKStA von seiner Mutter 1,5 Millionen Euro aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung erhalten – kurz darauf aber 300.000 Euro zurücküberwiesen, bevor erneut Geld floss.

Für das Gericht zählte allein dieser Vorgang. „Benko hat von seiner Mutter ein Geschenk bekommen und hat es dann ohne einen Rechtsgrund wieder zurücküberwiesen. Alles, was danach kommt, ist irrelevant“, erklärte Richterin Wegscheider.

Schaden knapp unter höherem Strafrahmen

Die Schadenssumme von 300.000 Euro lag laut Gericht nur knapp unter der Grenze, ab der ein höherer Strafrahmen greifen würde. „Es sei nur ein Cent zu wenig“, kommentierte die Richterin. Damit liegt der mögliche Strafrahmen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren Haft – bei höheren Beträgen hätte er bis zu zehn Jahre betragen können.

Die seit 23. Jänner 2025 verbüßte Untersuchungshaft wird Benko strafmildernd angerechnet. Während der Urteilsverkündung zeigte er sich äußerlich ruhig, doch Beobachter beschrieben ihn als „emotional mitgenommen“.

Staatsanwältin forderte Schuldspruch – Verteidigung schweigt vorerst

Die Oberstaatsanwältin der WKStA hatte eine „tat- und schuldangemessene Bestrafung“ gefordert, während Verteidiger Norbert Wess auf Freispruch plädierte. Benko selbst beteuerte seine Unschuld und erklärte, die Vorwürfe seien „an Zynismus nicht zu überbieten“.

Nach dem Urteil wollten Benko und sein Anwalt keine Stellungnahme abgeben. Wess erklärte lediglich, man werde das Urteil prüfen – der Schuldspruch ist somit nicht rechtskräftig.