Sohn (21) richtet Mutter wegen Corona-Impfung mit Armbrust hin
Moritz R. (21) war entschiedener Impfgegner. Als seine Mutter Sandra (54) den jüngeren Bruder (11) gegen Corona impfen ließ, sah er Rot. Er strangulierte die Finanzbeamtin mit einem Polsterbezug, schoss ihr mit einer Armbrust zweimal in den Hinterkopf.
Die Anklageschrift stellte die Zuhörer zu Beginn des Mordprozesses gegen Moritz R. am Landgericht im bayerischen Hof vor Herausforderungen, sie liest sich unglaublich. Der Metallbauer mit dem gepflegten Vollbart folgte regungslos den Ausführungen der Staatsanwaltschaft.
Demnach soll er seine Mutter ermordet haben, nachdem diese seinen kleinen Bruder gegen Corona impfen ließ und bereits einen weiteren Termin vereinbart hatte. Die Finanzbeamtin war überzeugte Impfbefürwortin, postete ihre zweite Immunisierung sogar stolz auf Facebook. Der Sohn dagegen hielt die Vakzine für Teufelszeug, war strikt dagegen. Zu Prozessbeginn sagte er: “Ich habe sie getötet, weil sie mein Leben zerstört hat.” Er meinte die Impfungen, die er selbst auf ihr Drängen hin bekommen hatte. Moritz R.: “Das ist alles die Folge von Aluminiumformaldehyd und Schwermetallen, die man mir gespritzt hat.”
Angeklagter: "Sie ließ mir keine andere Wahl"
Nach einem weiteren Streit in seiner Wohnung in Thiersheim strangulierte er seine Mutter bis zur Bewusstlosigkeit. Im Glauben, dass sie noch am Leben sei, nahm er seine Armbrust und schoss ihr zwei Bolzen in den Hinterkopf. Anschließend rief der Impfgegner selbst die Polizei. In seinem Bett fanden die Ermittler zudem eine Axt.
Im Prozess sprach Moritz S. davon, wie die Entscheidung, die Mutter zu töten, in ihm reifte. Vor allem, weil seine Mutter stolz ihre Corona-Impfungen auf Facebook postete und den an ADHS erkrankten Bruder bereits zur nächsten Impfung angemeldet hatte. Er redete von einer Gewissensentscheidung: “Ich fand es traurig, dass sie mir keine andere Wahl gelassen hat, als zu so drastischen Mitteln zu greifen, damit meinem kleinen Bruder nicht dasselbe passiert wie mit mir. Es ging nicht anders.”
Wegen Gemeingefährlichkeit droht geschlossene Psychiatrie
Ein Gerichtsgutachter attestierte dem Angeklagten Wahnvorstellungen, laut Staatsanwaltschaft sei er zum Tatzeitpunkt jedoch zurechnungsfähig gewesen. Sich selbst bezeichnete Moritz R. nicht als psychisch krank. Das Urteil soll am 31. Oktober verkündet werden. Wegen Gemeingefährlichkeit droht Moritz R. die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.
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