"Stichtag" 5. Februar: Jetzt geht sich ein Bier mehr aus - aber nur mit Jaukerl
Mit dem heutigen Samstag sind zwei große Änderungen in der Pandemiepolitik in Kraft getreten: zum einen die Impfpflicht ab 18, zum anderen die Lockerung einzelner Corona-Maßnahmen. Aber was gilt jetzt wo wirklich, und wie geht es in den nächsten Tagen weiter? Mit dem eXXpress haben Sie den Überblick.
Der heutige Samstag, der 5. Februar 2022 ist für Österreich – im wahrsten Sinne des Wortes – “Stich-Tag”: Ab heute gilt hierzulande die allgemeingültige Corona-Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Millionen volljähriger Österreicher sind somit von der Impfpflicht betroffen, ausgenommen sind nur Minderjährige, Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen könne. Bedingt ausgenommen sind auch frisch Genesene.
Im Millionenbereich liegt auch die Zahl jener Österreicher, die aktuell bereits gegen die Impfpflicht verstoßen – etwa 1,3 Millionen Menschen in Österreich sind entweder gar nicht (oder nicht ausreichend) geimpft oder nicht genesen (der eXXpress berichtete). Bis Mitte März haben diese “Impf-Sünder” noch Zeit, sich ihr Jaukerl abzuholen, dann kann ab 16. März gestraft werden. Dann wird verschärft kontrolliert, und wer ohne Stich erwischt wird, der muss zahlen: von 600 Euro im “einfachen” beziehungsweise “verkürzten”, und im “ordentlichen Verfahren” bis zu 3600 Euro.
Kein 2G+ bei Veranstaltungen
Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen. Zwar bleibt die Zahl der zugelassenen Gäste mit 2000 gleich, doch gibt es nur noch eine 2-G-Erfordernis, also die Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein.
Bisher war bei Events bis zu 1000 Personen zusätzlich ein PCR-Test-Erfordernis gegeben und bei Veranstaltungen bis 2000 Personen musste man neben dem Test auch noch geboostert sein.
Weitere Lockerungen folgen schon ab Montag
Die heutige Maßnahme ist der Auftakt für weitere Lockerungen.
Mit 7. Februar fällt die Maskenpflicht an Schulen in einem Teilbereich: Im Sportunterricht im Turnsaal müssen dann keine Masken mehr getragen werden.
Ab dem 12. Februar 2022 fällt 2-G-Regel im Handel. In allen Geschäften wird dann durchgehend nur mehr eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
Ab 14. Februar müssen Volksschüler keine Masken mehr tragen, wenn sie an ihrem Tisch sitzen. Außerhalb der Klasse gilt aber weiterhin die Maskenpflicht.
Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2-G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet – allerdings nicht in Wien. Die Bundeshauptstadt geht den vorsichtigeren Weg, hier wird die 2G-Regel in der Gastronomie vorerst beibehalten.
Ab dem 19. Februar wird auch die Gültigkeit von PCR-Tests für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt – für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3-G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2-G-Regel).
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