Syrischer Raser am Ring – immer mehr sagen: "Das war Mord!"
Ein Syrer (26) lieferte sich mit einem noch unbekannten BMW-Fahrer ein Rennen über den Ring in Wien. Dabei raste er bei Rot in eine Kreuzung und krachte gegen das Auto einer unbeteiligten Wienerin (48). Die Frau starb – der eXXpress hat die ersten Details zum Drama.
Mit seinem Sportwagen mit belgischen Kennzeichen war der in Gent lebende Syrer in Wien unterwegs. Am Universitätsring hielt er an einer roten Ampel. Links von ihm ein dunkler BMW. Die beiden ließen ihre Motoren aufheulen – so heftig, dass Zeugen in einem anderen Auto zum, Handy griffen und die ganze Szene festhielten.
Sieben Sekunden Rotlicht
Als die Ampel auf Grün schaltet, rasen die beiden Boliden davon, liefern sich ein illegales Straßenrennen. Bis sie am Schottenring wieder zu einem Rotlicht kamen. Während der BMW bremste, raste der Syrer in seinem Mercedes einfach weiter, ohne zu bremsen. Mindestens sieben Sekunden lang war war die Ampel zu diesem Zeitpunkt bereits auf Rotlicht geschaltet.
Die Frau hatte keine Chance
An der Kreuzung mit der Wipplingerstraße kam es dann zum Drama. Ungebremst krachte der Syrer in das Fahrzeug einer Wienerin, die bei grünem Ampellicht über die Kreuzung fuhr. Der Wagen des Syrers wurde auf den Gehsteig geschleudert, stieß mit dem Heck gegen eine Fußgängerampel. Der Wagen der Frau wurde auf den Schottenring geschleudert, kam auf den Schienen der Straßenbahn zu stehen. Die Frau musste von der Feuerwehr aus dem Auto geborgen werden. Die Rettung brachte sie ins AKH, wo sie um 21.30 Uhr den Kampf um ihr Leben verlor.
Der Syrer wurde am rechten Bein und im Gesicht verletzt, lehnte eine Behandlung durch Rettungskräfte aber ab. Ein Alko-Test zeigte 0,0 Promille an. Weil die Polizei dennoch von einer Beeinträchtigung ausgegangen war, wurde der Mann einer Amtsärztin vorgeführt. Sie stellte eine Übermüdung fest. Weil der in Belgien lebende Syrer nicht Deutsch spricht, wurde ein Arabisch sprechender Dolmetscher angefordert.
Strafrahmen: 3 Jahre
Festgenommen wurde der Syrer, weil er keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat, und deshalb Fluchtgefahr besteht. Ermittelt wird aber nur wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft. Forderungen nach einer Mordanklage werden immer lauter.
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