Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten kam. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.

Valerio G. (heute 15) hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg seinen Mitschüler Francesco S. (†14) mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus.