Erschütternde Nachrichten aus Bayern: Nach dem Anschlag auf eine Demonstration ist eine 37 Jahre alte Frau aus München an ihren Verletzungen gestorben. Das teilte das bayerische Landeskriminalamt am Samstag mit. Zuvor hatte die Behörde bereits den Tod ihres zweijährigen Kindes bekanntgegeben.

Der 24-jährige Afghane Farhad N. war am Donnerstag mit seinem Auto absichtlich in das Ende des Demonstrationszuges gefahren. Bilder vom Tatort, welche kurz nach der Tat aufgenommen worden, zeigen einen zerstörten Kinderwagen. Möglicherweise gehörte dieser der Mutter. Die abgerissenen Reifen deuten auf die Kraft hin, welche dort gewirkt hat. Der 1,2 Tonnen schwere Mini Cooper war mit etwa 50 kmh in die Menschenmenge gerast.

APA/dpa/Michael Fischer

Als Anhaltspunkt für eine islamistische Motivation hatte die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, unter anderem die Aussage von Polizisten genannt, der Fahrer habe nach der Tat „Allahu Akbar“ gerufen.

Der 24-Jährige habe in einer Vernehmung auch eingeräumt, den Wagen absichtlich in das Ende des Verdi-Demonstrationszugs gesteuert zu haben. Die Aussagen deuteten auf eine religiöse Motivation hin, sagte Tilmann.

Die Ermittlungen stünden zwar noch am Anfang, betonte Tilmann. Sie traue sich aber, nach derzeitigem Stand von der Annahme eines islamistischen Hintergrunds zu sprechen. Unter anderem seien Chats auf dem Smartphone des Fahrers ausgewertet worden.

140 Terror-Ermittler suchen nach Details

Die Staatsschutzabteilung des Bayerischen Landeskriminalamtes hat unter der Sachleitung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München (GenStA) die weiteren Ermittlungen übernommen und hierfür die 140-köpfige Sonderkommission „Soko Seidlstraße“ im BLKA eingerichtet.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem 24-jährigen Afghanen versuchten Mord in 39 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor und geht von den Mordmerkmalen der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe und gemeingefährlichen Mittel aus.

Der Beschuldigte wurde am Freitag um 16 Uhr dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht München vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München Haftbefehl gegen den 24-jährigen Afghanen und ordnete die Untersuchungshaft an.

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