Tote Joggerin: Halterin von Killerhund muss doch nicht in Haft - nur 1800 Euro Strafe!
Das wird für einen Aufschrei sorgen: Die Strafe für Hundehalterin Kerstin N. (38), deren American-Staffordshire-Terrier “Elmo” eine Joggerin (60) totbiss, ist jetzt abgemildert worden. Sie muss doch nicht fünf Monate in Haft, sondern kommt mit einer Geldstrafe von 1800 Euro davon.
Die tödliche Hunde-Attacke ereignete sich am 2. Oktober vergangenen Jahres auf einem Feldweg in Naarn bei Perg (OÖ), sorgte landesweit für Entsetzen. Kampfhund “Elmo” und mindestens zwei weitere Terrier fielen über eine Joggerin (60) her, verletzten die Frau tödlich.
Am Landesgericht in Linz wurde Hundehaltern Kerstin N. (38) deshalb am 7. März wegen fahrlässiger Tötung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie zum Zeitpunkt des Unglücks ihre Hunde nicht ausreichend unter Kontrolle hatte und nicht in der Lage war, sie rechtzeitig vom Opfer wegzubringen.
Facebook-Posting als Verhöhnung des Opfers empfunden
Im Prozess zeigte Kerstin N. Reue, bat aufrichtig um Entschuldigung. Sie könne das Unglück nicht rückgängig machen, sprach den Hinterbliebenen ihr Beileid aus. Weitere Fragen des Gerichts beantwortete die Angeklagte nicht.
Stattdessen postete sie auf Facebook. Einen Beitrag, den viele als nachträgliche Verhöhnung des Opfers empfanden:„Ich ging wie jeden Tag mit den 3 los, wir waren keine 130m vom Haus weg, als plötzlich von hinten ein lauter Schrei zu hören war. Wir haben uns alle so erschrocken und natürlich wollten die Hunde schauen von wem dieser Schrei kam. Als ich mich umdrehte, stand die Joggerin keine 1,5 Meter hinter uns.“
Sie selbst sei dann „aus verschiedenen Gründen“ zu Sturz gekommen und ohnmächtig geworden. Ihre „Abwesenheit“ und der Hormonhaushalt der Hunde (eine Hündin hatte einen 2 Wochen alten Welpen) hätten dann zur Attacke geführt. „Ja ich spreche von Unfall, weil es schlicht und ergreifend einer war.“
1800 Euro Geldstrafe für eine getötete Joggerin
Die tödliche Bissattacke war auch Anlass in Oberösterreich eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe. Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine “erhöhte Ausbildungserfordernis”.
Kerstin N. sprach indes von einer “Hetzjagd” auf sie. Bei der Justiz scheint ihr Schicksal Eindruck hinterlassen zu haben. Der unbedingte Teil ihrer Haftstrafe wurde jetzt abgemildert und in eine Geldstrafe umgewandelt: 1800 Euro für eine tote Joggerin. Kerstin N. darf in Freiheit bleiben.
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