Toter Leon (6): Letzter Verhandlungstag in Mordprozess
Der mysteriöse Fall um den kleinen Leon (6), der im August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, hatte im ganzen Land für Aufsehen gesorgt. Jetzt wurde der voraussichtlich finale Verhandlungstag im Mordprozess gegen seinen Vater Florian A. (39) am Innsbrucker Landesgericht für Donnerstag angesetzt.
In der Anklage wird dem Deutschen vorgeworfen, einen ursprünglich angenommenen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben und selbst für den Tod des Sechsjährigen verantwortlich zu sein. Staatsanwalt Joachim Wüstner verwies zu Prozessauftakt gegenüber dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Andreas Fleckl auf stichhaltige Indizien gegen den Mann. Videoaufnahmen würden etwa zeigen, dass sich jene Sektflasche, mit der ein angeblicher Unbekannter den nunmehr Angeklagten niedergeschlagen haben soll, bereits vor der Tat im Kinderwagen befunden habe. Auf dieser seien zudem DNA-Spuren des Kindes nachweisbar gewesen.
Auch seien fehlende DNA-Spuren von einem etwaigen Täter am Handy oder der Kleidung des Angeklagten sowie dessen Verletzungen nicht mit dem angeblichen Raubüberfall in Einklang zu bringen. Auch vor Gericht vorgelegte Gutachten belasteten den 39-jährigen Deutschen dahingehend.
Vater des kleinen Leon bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte bekannte sich indes zu Prozessauftakt nicht schuldig und wurde darin auch von dessen Ehefrau unterstützt. Die Mutter des Kindes zeigte sich in einer emotionalen Zeugenaussage von der Unschuld ihres Mannes “überzeugt”. Die Anwälte des 39-Jährigen – Albert Heiss und Mathias Kapferer – machten ein fehlendes Motiv geltend. Auch seien die vorgebrachten Indizien nicht schlüssig bzw. jeweils auch ein anderer Tathergang denkbar. Wiederholt zogen die Verteidiger auch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Zweifel und stellten mutmaßliche Versäumnisse in den Raum – etwa soll Hinweisen nicht nachgegangen oder Spuren nicht ausreichend gesichert worden sein.
Dem Beschuldigten wird neben Mord auch Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
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