"Überteuert": Bildungsministerium muss 350.000 € Strafe wegen Coronatest-Vergabe zahlen
Wegen der unrechtmäßigen Vergabe von Corona-Schultests wurde das österreichische Bildungsministerium bereits zum zweiten Mal verurteilt. Der Steuerzahler muss bisher mit 850.000 Euro dafür büßen, denn: Bereits im vergangenen Jahr wurde das Bildungsministerium wegen einem ähnlichen Vergabe-Verstoß mit einer halben Million Euro Strafe belegt.
Das Bildungsministerium ist wegen der Vergabe der Corona-Schultests im August und September 2021 zum zweiten Mal verurteilt worden. Ein wesentlich überteuerter Direktabruf bei dem – mit den Tests für sechs Bundesländer betrauten – Anbieter BIEGE Novogenia war ein “schwerer Verstoß” gegen die Vergaberichtlinien und “eine große Schädigung”, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Das Ministerium muss 350.000 Euro Geldbuße und die Verfahrenskosten zahlen.
"Alles gurgelt"-Firma klagte gegen überteuerte Vergabe
Angerufen hatte das Gericht der im Vergabeverfahren unterlegene Konkurrent Lifebrain. Die von den “Alles gurgelt”-Tests in Wien bekannte Labor-Firma war damit zum zweiten Mal mit einem gerichtlichen Vorgehen gegen die Vergabe der Schultests durch das damals noch von Heinz Faßmann (ÖVP) geführte Bildungsministerium im Spätsommer 2021 erfolgreich. Schon im Jänner hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Vergabe von Gurgeltests in Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich an die “Covid Fighters”-Firma Artichoke rechtswidrig war und eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt.
Testlabor kostete 330.000 EUR mehr als Konkurrent
Nun ging es darum, dass das Ministerium die Firma Novogenia am 17. August im Wege eines “Direktabrufs” mit Tests an 2.743 Schulen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg betraute – und dies mit wesentlich höheren Kosten – nämlich um 332.287,30 Euro mehr – als in der am 7. August geschlossenen Basisrahmenvereinbarung. Für die Logistik seien um das drei- bis vierfache (je nach Region) höhere Kosten bezahlt worden als vereinbart und zudem sei eine erhebliche Zahl von “Transportbeuteln” verrechnet und bezahlt worden, die im Leistungsverzeichnis nicht vorkamen.
"Vergabe mehr als fragwürdig"
Ein solcher Direktabruf wäre nur zulässig, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert werden. “Diese Vorgangsweise der Auftraggeberin war … ausschreibungs- und gesetzwidrig und daher rechtswidrig”, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Lifebrain begrüßte am Donnerstag in einer Aussendung das Urteil: “Einmal mehr bestätigt sich damit unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests mehr als fragwürdig und bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind”, betonte Geschäftsführer Michael Havel. Es seien Preise bezahlt worden, die weit über den Kosten des “Wiener Herzeigesystems ‘Alles gurgelt!’ liegen – und dennoch habe sich gezeigt, dass die vom Ministerium betrauten Testsysteme in vielen Bundesländern auch von der Logistik und der Analysequalität her nicht funktionieren würden.
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