Unzurechnungsfähig: Afghane entgeht wohl Haftstrafe nach Tötung von Mitbewohner
Mit zahlreichen Messerstichen wurde in Wien ein 70-jähriger Pensionist und ehemaliger Gastronom getötet. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Afghane, wird einer Mordanklage jedoch entgehen – ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm Unzurechnungsfähigkeit.
Im Fall um die Tötung eines 70-jährigen Pensionisten in seiner Wohnung in der Wiener Innenstadt im November attestiert ein psychiatrisches Gutachten dem ehemaligen Mitbewohner des Mannes Zurechnungsunfähigkeit. Das erklärte seine Anwältin, Astrid Wagner, der APA nach einem Bericht von oe24.at. Der 26-jährige Afghane, der sich derzeit in U-Haft befindet, dürfte damit wohl einer Mordanklage entgehen. Die Staatsanwaltschaft war am späten Sonntagnachmittag nicht mehr für eine Bestätigung erreichbar.
Ihr Mandant leide an einer schweren Form paranoider Schizophrenie, sagte Wagner. Sie rechne darum mit einer Unterbringung des Afghanen nach Paragraf 21 StGB Absatz 1 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Mann hatte bereits bei seiner Einvernahme durch die Polizei wirre Angaben gemacht. “Er hat kein Motiv geäußert, aber gesagt, er hat den Mann gemeinsam mit dem Teufel umgebracht”, wie Polizeisprecherin Anna Gutt damals erklärte.
Spur führt zu 26-Jährigem
Der Pensionist aus der Schweiz und frühere Gastronom war am 7. November tot in seiner Wohnung in der Wiener City entdeckt worden. Laut Obduktion starb der Mann durch mehrere massive Stichverletzungen, die ihm mit einem spitzen Gegenstand zugefügt wurden.
Bei den Ermittlungen im Freundeskreis des Opfers stießen die Ermittler des Landeskriminalamts schließlich auf Hinweise zu dem legal in Österreich aufhältigen Afghanen, der bis kurz vor der Tat bei dem 70-Jährigen gewohnt hatte und bis September auch bei dem Pensionisten gemeldet gewesen war. Der Mann wurde schließlich am 8. November in Wien-Simmering als Tatverdächtiger auf offener Straße festgenommen.
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