Frau spionierte für Türkei in Österreich – 12 Monate Haft
Unter höchster Geheimhaltung wurde am Mittwoch am Landesgericht in Wels eine Frau wegen Spionage verurteilt: Die Oberösterreicherin mit türkischen Wurzeln (45) soll sensible Informationen über kurdische Gemeinden in Österreich gesammelt und diese “zum Nachteil Österreichs” an einen türkischen Geheimdienst weitergegeben haben.
Der Angeklagten in einem aufsehenerregenden Kriminalfall, der im Herbst 2020 aufgeflogen ist, wurde soeben in Oberösterreich der Prozess gemacht: Die 45-jährige Oberösterreicherin mit türkischen Wurzeln soll hierzulande lebende Kurden ausspioniert und sensible Daten an einen Nachrichtendienst in der Türkei weitergegeben haben. Zum Schutze der Angeklagten galt beim Prozess die höchste Geheimhaltungsstufe, die Öffentlichkeit war vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Fall erregte nach seinem Auffliegen großes Aufsehen in Österreich und der Türkei und beschäftigte auch die Politik intensiver: Sogar Innenminister Karl Nehammer berichtete im Rahmen einer Pressekonferenz über die Spionageaffäre, der Vorwurf von Spionage im Auftrag des türkischen Geheimdienstes und die Verhaftung der Frau sorgten daraufhin auch für außenpolitische Querelen mit der Türkei.
Spionin sammelte sensible Daten über kurdische Gemeinden in Österreich
Konkret soll die Angeklagte nach ihrer Festnahme in der Türkei zur Spionin geworden sein – einerseits aus Angst, andererseits aber auch gegen Bezahlung. Von September 2018 bis Juni 202 soll sie laufend Informationen an den türkischen nationalen Nachrichtendienst Milli Istihbarat Teskilati (MIT) weitergegeben haben, vor allem sensible Daten über die kurdischen Gemeinden in Österreich soll die 45 Jahre alte mutmaßliche Spionin weitergegeben haben .Über die Hintergründe der Spionagetätigkeit gelangten bislang keine Informationen an die Öffentlichkeit, im Rahmen des Prozesses dürften sie sehr wohl Thema gewesen sein. Die Frau zeigte sich geständig, der Richter verurteilte sie zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt. Die Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen, eine Erklärung gab die Staatsanwaltschaft nicht ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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