Verfassungsrat: Kopftuch bleibt bei Wettkämpfen verboten
Der französische Verfassungsrat hat entschieden, dass das Tragen von religiöser Kleidung in Wettbewerbs-Umgebung weiterhin verboten sein darf.
In einem Urteil hat der französische Verfassungsrat beschlossen, dass Sportverbände ihren Spielern zum Tragen einer neutralen Kleidung verpflichten könne. Das soll einen reibungslosen Ablauf gewährleisten und Konfrontationen vorbeigen. Demnach bleibt Spielerinnen das Tragen eines Kopftuches bei Wettkämpfen und Sportveranstaltungen in Frankreich auch weiterhin verboten.
Zuvor forderten Verbände, Kopftücher zu erlauben
„Das von dem französischen Fußballverband (FFF) erlassene Verbot sei angemessen und verhältnismäßig“, heißt es in der Begründung. Der Artikel 1 der Statuten des FFF sieht das Verbot des Tragens von Zeichen oder Kleidungsstücken vor, die eine politische, philosophische, religiöse oder gewerkschaftliche Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen. Zuvor wurde der Staatsrat von mehreren Verbänden angerufen, das Tragens des Kopftuchs zu erlauben.
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