Der Corona-Hammer ist da: Was jetzt alles verboten ist
Wer am öffentlichen Leben teilhaben will, muss entweder geimpft oder genesen sein. Seit Montag 00.00 Ihr gilt 2G im ganzen Land. Was man jetzt alles darf – und vor allem was nicht – hat der eXXpress für Sie zusammengefasst.
Die neue Verordnung zur 2G-Regel, die seit jetzt in Kraft ist. Für Kinder und Jugendliche sind einige Details neu. Unter die 2G-Regeln fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der so genannte Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt. Ansonsten ändert sich an den Schulen nichts.
Nun gilt eben überall dort, wo bisher 3G gegolten hat die 2G-Regel. Auch Besuche in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind an sich nur noch möglich, wenn man 2G erfüllt. Ausnahme sind Besuche im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin oder Geburtsbegleitung, wo man alternativ auch eine FFP2-Maske anlegen kann. Bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen 2-G-Nachweis vorweisen.
Regeln für Hotellerie und Gastronomie
Für Gäste gilt wie auch in anderen Bereichen die 2G-Regel. Eine Ausnahme gibt es für die Mitarbeiter. Diese können einen Test vorlegen. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie oder Großevents ist aber immerhin ein PCR-Test nötig. Die 3G-Regel gilt theoretisch nur noch am Arbeitsplatz. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. 72 Stunden gilt ein PCR-Test, 24 Stunden ein Antigen-Test. Dieselben Regeln sind auch für Wettkampf-Sportler vorgesehen, da ja quasi ihre Wettkampfstätte der Arbeitsort ist. Mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz wird ab dem 15. November ernst gemacht. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte sind weiter der Handel und der öffentliche Verkehr.
Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus? Abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Maske im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Eine FFP2-Maske gilt hier im ganzen Land als Voraussetzung. In einem 2G-Umfeld, beispielsweise in Gasthäusern oder in Hotels besteht keine Maskenpflicht. Allerdings muss festghalten werden, dass jede Einrichtung über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen (z.B. das Tragen von Masken oder einen zusätzlichen Test zu 2G) festlegen kann. Darüber hinaus werden die Ausreisekontrollen gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat. Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten.
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