Verwirrung perfekt: Laut Schramböck sind Corona-Regeln im Handel keine Pflicht
Offenbar doch keine Pflicht: Wie die Wirtschaftsministerin am Mittwoch beim Ministerratsfoyer betonte, handelt es sich bei den neuen Corona-Maßnahmen für den Handel lediglich um “Kann”-Bestimmungen. Schramböck dazu wörtlich: “Es ist alles sehr, sehr kompliziert.”
Mit dem heutigen Mittwoch ist die erste von insgesamt drei möglichen Stufen der neuen Corona-Verordnung in Kraft getreten – und die sieht eine FFP2-Maskenpflicht im Handel für Ungeimpfte vor. Doch de facto ist es eigentlich unmöglich, die Einhaltung zu kontrollieren. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch Gesundheitsdaten abfragen, kritisiert zuletzt auch Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. “Das ist einfach weltfremd.” Kritik kam auch von den heimischen Shopping-Center-Betreibern. Diese erklärten “mit Nachdruck”, dass sie sich außerstande sehen, die neue Regelung “in großer Zahl” zu kontrollieren. “In Österreichs 254 Shopping-Centern verkehren im Durchschnitt etwa 2,3 Millionen Menschen pro Tag”, rechneten sie vor.
Nach dem Ministerratsfoyer am Mittwoch räumte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck schließlich ein: “Es ist alles sehr, sehr kompliziert.” Denn laut ihren Aussagen handelt es sich bei den Maßnahmen im Handel lediglich um “Kann”-Bestimmungen. Diese “Kann”-Bestimmung soll aber trotzdem durch die Behörden kontrolliert werden.
Kritik von den NEOS
Kritik kam am Mittwoch von den NEOS: “Was wir jetzt bekommen haben, ist das Gegenteil eines ,sehr konkreten Plans’, den uns Minister Mückstein versprochen hat – und es ist auch das Gegenteil von ,klar’, Frau Ministerin Schramböck”, sagt NEOS-Wirtschafts- und Gesundheitssprecher Gerald Loacker zum absoluten Chaos rund um die seit heute geltenden neuen Corona-Regeln. “Eine gute Regelung muss so ausschauen, dass die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmerinnen und Unternehmer sich auskennen und keinen Spickzettel mitnehmen müssen, wenn sie aus dem Haus gehen, damit sie die Regeln wissen.”
Zur Erinnerung die neuesten Regeln:
Im Lebensmitteleinzelhandel (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln) müssen alle Kunden eine FFP2-Maske tragen. Für sonstige Handelsunternehmen sowie Einkaufszentren gilt: Kunden, die geimpft oder genesen sind, müssen keine Maske tragen – Ausnahme Wien, wo aber ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht. Die Kunden müssen den Nachweis für die Dauer des Aufenthalt bereithalten. Ungeimpfte und nicht genesene Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Als “genesen” gelten in diesem Sinne nur Personen, die einen Genesungsnachweis oder einen Absonderungsbescheid haben (Antikörpernachweis gilt nicht).
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