Urteil in vier Wochen: Vor Gericht gab sich ORF-Anchor Armin Wolf gereizt
Mit Spannung wurde der heutige Prozesstermin von ORF-Anchor Armin Wolf erwartet wegen Widerruf und Unterlassung nach einem diffamierenden Twitter-Kommentar zu einem Corona-Inserat. An seiner Seite: Sein Anwalt Michael Pilz. Der hat dann auch für den sonst so wortgewaltigen Moderator das Sprechen übernommen. Wolf machte unterdessen einen gereizten Eindruck. Das Urteil erfolgt schriftlich in vier bis sechs Wochen.
ORF-Anchor Armin Wolf (54) musste sich heute ab 9:40 in Wien vor Gericht verantworten. Sechs Anwälte und ein Virologe haben ihn beim Wiener Handelsgericht geklagt, nachdem er sie in einem Tweet als “Corona-Leugner” bezeichnet hatte. Ihm droht eine Verurteilung zu einem schriftlichen und sichtbaren Widerruf, zusätzlich die Gerichtskosten.
Zum Auftakt der Verhandlung haben beide Seiten eine vergleichsweise Regelung abgelehnt. Wolf erschien in einem dunklen Anzug und in Krawatte und trug wie vorgeschrieben einen Mundschutz. Statements wollte er keine abgeben. eXXpressTV-Reporterin Susanne Bazzigotti berichtet live vom Wiener Handelsgericht.
Kritik am Medium: "War bestürzt, dass der Kurier das druckt"
Dem sonst so souveränen und gelassenen Wolf war anzusehen, dass er mit der Gesamtsituation unzufrieden war. Auch wenn der routinierte ORF-Anchor nicht nachvollziehen konnte, warum er sich für seinen Tweet, der sich laut eigenen Aussagen nicht kritisch gegen die klagende Partei, sondern vielmehr gegen das publizierende Blatt (also den “Kurier”) wandte, kam er gewappnet. Zur Vorlage vor dem Richter mit dabei hatte der Journalist eine Reihe von Zitaten, die illustrieren, wie die Pandemie oder die durch das Coronavirus ausgehenden Gefahren geleugnet werden.
Wolf: "Mir ist schleierhaft, warum mich diese Leute klagen"
Als der 54-Jährige gefragt wurde, warum er den Begriff “Corona-Leugner” verwendet hatte, erklärte er: “Ich habe das Inserat gesehen und war überrascht und bestürzt, dass der Kurier das druckt. Viele andere Medien haben das Inserat abgelehnt. Ich habe nicht verstanden, warum das abgedruckt wird.” Und weiter: “Ich habe nichts gegen das Inserat. Man könne von mir aus auch behaupten, die Erde sei eine Scheibe und die Welt werde von Echsenmenschen regiert. Meine Kritik ging an den Kurier. Die sieben Kläger kommen in meinem Tweet nicht vor, auch die Organisationen nicht. Das Inserat wurde weder abgebildet, noch genannt oder beschrieben. Es ist mir völlig schleierhaft, warum mich diese Leute klagen.”
“Wir sollten hier nicht über PCR-Tests diskutieren, aber alle Vereine der Inserenten verharmlosen die Pandemie. Deshalb hat meine Wertung im Tweet ein ausreichendes Tatsachensubstrat und meine Aussagen sehe ich von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Die Kläger wollen Aufmerksamkeit, das ist der Grund”, zeigte sich Wolf verärgert.
Das Urteil erfolgt schriftlich in vier bis sechs Wochen.
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