Was wir schon ahnten: Die Impfpflicht ist wissenschaftlich nicht begründbar
Auch wenn die Impfpflicht hierzulande vorerst “nur” ausgesetzt und nicht komplett vom Tisch ist, und niemand weiß, was der Herbst bringen mag – ein wissenschaftliches Argument für die Durchsetzung einer Impfpflicht fehlt. Das müssen nun auch Experten zugeben.
Omikron hat nicht nur in Österreich die Karten neu gemischt: Während der Vormarsch der Delta-Variante im vergangenen Herbst und Winter durch ihre schweren Krankheitsverläufe noch als das große Argument für eine Durchsetzung der Impfpflicht und erneute Lockdowns herangenommen wurde, stehen wir in Europa nun vor ganz anderen Bedingungen. Fast alle Länder haben ihre Corona-Schutzmaßnahmen großteils, manche sogar völlig aufgehoben – ja sogar der “Grüne Pass” ist so gut wie passé.
Und auch wenn die Infektionszahlen hierzulande absolute Rekordwerte erreicht haben, kann von einem neuerlichen Frühlings- oder Oster-Lockdown keine Rede sein – im Gegenteil: Die eigens einberufene Impfkomission stimmte zuletzt sogar gegen die Durchsetzung der geplanten Impfpflicht ab Mitte März. Das Gesetz wurde zwar nicht aufgehoben, sondern vorerst “nur” aufgeschoben, und auch in Deutschland ist die Impfpflicht-Debatte angesichts der großen Ungewissheit mit Blick auf den kommenden Herbst noch lange nicht vom Tisch. Aber: Die schlagenden Argumente fehlen. Die Wissenschaft kann und will sie nämlich offensichtlich nicht mehr liefern.
Rechtfertigung für Impfpflicht wissenschaftlich nicht gegeben
Wie Gérard Krause, Leiter der Abteilung Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, erklärt, geht es in der Impfpflicht-Frage vor allem um eine zentrale Unsicherheit – und zwar jene, wie sehr das Jaukerl tatsächlich vor einer Ansteckung und einer Infektion schützt, und wie lange. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt bei bestem Willen nicht absehbar – und wie die zahlreichen Impfdurchbrüche mit Omikron zeigen, kann eine Impfung zwar vor scheren Verläufen bewahren, oftmals aber nicht einer Infektion mit einer neuen Mutation standhalten.
Das rechtfertigt eine Impfempfehlung allemal – nicht aber eine zwingende Impfpflicht, die auch gestraft wird: “Sollte die Schutzwirkung der im Herbst verfügbaren Impfungen gegen schwere Erkrankung nur gering oder von kurzer Dauer sein, würde das nicht unbedingt gegen eine Impfempfehlung sprechen, aber die Rechtfertigung für eine Impfpflicht infrage stellen.”
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