Wegen Folter-Mordes: Lebenslang für Samanthas (20) Vergewaltiger
Die Tat schockte das ganze Land: Ein Duo vergewaltigte gemeinsam eine Wienerin (20), bis das schwer verletzte Opfer verblutete. Am heutigen Donnerstag wurden die beiden Angeklagten wegen des Folter-Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Details des grausamen Verbrechens wurden zur Herausforderung für alle Prozessbeteiligten. Unvorstellbar, mit welcher Brutalität die Angeklagten Fabian W. (26) und Manuel H. (31) über ihr Opfer Samantha F. (20) in Wien-Floridsdorf hergefallen sein sollen. Am Landesgericht für Strafsachen sind die zwei Männer nun zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Schuldsprüche wegen Mordes und Vergewaltigung fielen einstimmig aus.
Es geschah in der Nacht auf den 19. Juni des vergangenen Jahres in einer Wohnung in Großjedlersdorf. Samantha und ihre Bekannten hatten gemeinsam gefeiert, bis es zu einem heftigen Streit kam. In der Folge – so die Anklageschrift – sollen die Männer ihre Bekannte nacheinander missbraucht haben. Sie ließen nicht mehr von ihr ab, selbst als Samantha sie anflehte. Mit einer 38 Zentimeter langen Antenne und einer Whiskey-Flasche drangen sie in ihr Opfer ein, verletzten es lebensgefährlich. Samantha F. verblutete.
Angeklagter rief nachts die Rettung - für sich
Um 4 Uhr in der Früh rief Fabian W. die Rettung. Allerdings nicht für das Vergewaltigungsopfer, sondern für sich selbst. Er war barfuß in eine Glasscherbe gestiegen, blutete. Die Sanitäter verarzteten ihn im Stiegenhaus, von seiner schwer verletzten Freundin in der Wohnung erzählte er kein Wort. Erst Stunden später setzte er erneut einen Notruf ab – diesmal für Samantha. Doch da war es für die junge Wienerin längst zu spät. Wiederbelebungsversuche eines Notarztes scheiterten.
Nachbarn hatten Samanthas Hilfeschreie gehört: “Bitte hört’s auf! Das könnt’s doch nicht machen!, flehte sie ihre Vergewaltiger an. Doch die beiden Angeklagten machten immer weiter.
“Nicht schuldig!”, bekannte sich zu Prozessbeginn Fabian W., der von Star-Anwältin Astrid Wagner verteidigt wurde. “Ich habe sie die ganze Nacht nicht angerührt”, behauptete er. Ihr Mandant sei da in etwas reingeraten”, führte Wagner aus. “Schuldig!”, sagte Manuel H., der ältere der beiden, der von Manfred Arbacher-Stöger vertreten wird.
Psychiatrischer Gutachter: "Das war eine sexuell sadistische Tat"
Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann leiden beide Angeklagten an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Der Ältere sei in der zwischenmenschlichen Beziehung der dominante Part gewesen, der jüngere eher zurückhaltender. Ihr Verbrechen sei eine Folter zum Selbstzweck gewesen. “Es gibt Tätertypen, die Folter einsetzen, um für sich selber eine innere Befriedigung zu finden. Das ist eine sehr, sehr spezielle Tätergruppe”, sagte Hofmann. Die Angeklagten fielen darunter.
Er attestierte bei beiden Zurechnungsfähigkeit und empfahl wegen ihrer großen Gefährlichkeit gleichzeitig die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, früher Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Medizinischer Gutachter sprach von einem "katastrophalen Fall"
“Das ist ein katastrophaler Fall”, meinte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp, der den Geschworenen die bei der Obduktion der Leiche festgestellten Verletzungen sowie die Todesursache darzulegen hatte. Er bat die Laienrichterinnen und -richter darum, sich “unter Supervision des vorsitzenden Richters” die im Akt befindlichen Fotos der getöteten Frau anzusehen, “um nachzuempfinden können, was hier tatsächlich vorgefallen ist. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.”
Wie Klupp im Weiteren erklärte, wurden der 20-Jährigen vor allem im Genitalbereich ausgeprägte Verletzungen infolge stumpfer Gewalteinwirkung zugefügt, was zu einem massiven Blutverlust führte und in weiterer Folge eine Luftembolie bewirkte, weil durch die Eröffnung venöser Blutgefäße Luft angesaugt wurde. “Ich habe noch nie in meinem Leben eine so ausgeprägte Luftembolie gesehen”, sagte der erfahrene Gerichtsmediziner, der bei der Obduktion auch einen Nasenbeinbruch und eine erhebliche Verletzung am rechten Oberschenkel festgestellt hatte.
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