In einem eindringlichen Schreiben (liegt dem exxpress vor) hat sich jetzt der Kärntner Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic an den Geschäftsführer der der ORF Beitrags-Service GmbH gewendet, um ihn an seine gesetzlichen Pflichten zu erinnern. Der Auslöser: Der Jurist geht davon aus, dass das massenweise Verschicken von “unkoordinierten und rechtswidrigen Mahnungen” gesetzlich gar nicht zulässig ist.

Zur Begründung führt er unter anderem an, dass er hunderte potenzielle Beitragsschuldner rechtlich vertrete und diese, obwohl die Zahlungsaufforderung nach einem Bescheid aufgeschoben sei, dennoch Mahnungen unter Einschaltung von Inkassoinstituten und Rechtsanwälten erhalten, “um die offensichtlich noch gar nicht zahlungspflichtigen Adressaten unter Druck zur vorgezogenen Zahlung zu bewegen.”

Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostictodor-kostic.at/todor-kostic.at

Ein Vorgehen, das seiner Auffassung nach klar rechtswidrig ist. “Wir behalten uns aufgrund dieses willkürlichen Handelns nicht nur rechtliche Schritte und Kostenersatzforderungen (…) vor, sondern beabsichtigen auch die Aufsichtsbehörde und die Volksanwaltschaft über diese Missstände im großen Stil zu informieren, sofern diese Übergriffe nicht sofort beendet werden”, schreibt der Rechtsanwalt abschließend. Er fordert außerdem den OBS zu einer Stellungnahme auf.

Aus dem Schreiben des Anwalts an das OBShfz/hfz

In Kürze könnte sich die rechtliche Lage ohnehin neuerlich ändern, denn die FPÖ hat bereits angekündigt, dass unter Blau-Schwarz die Haushaltsabgabe in der jetzigen Form nicht beibehalten wird. Was sich künftig ändern könnte, erfahren Sie hier.