Wegen Nazi-Tattoo: Badegast (32) jetzt in U-Haft gesteckt
Verhältnismäßig? Während schauspielernde Kinderporno-Fans in Freiheit ihrem alten Lebenswandel nachgehen dürfen, wurde eine Badegast (32) aus dem Innviertel (OÖ) wegen Nazi-Tattoos aus dem Verkehr gezogen und in U-Haft gesteckt.
Bevor das Gejaule wieder los geht: Die Tätowierung “Blut und Ehre” (Leitspruch der Hitler-Jugend) des einschlägig bekannten Neonazi-Badegastes ist weder erträglich noch tolerierbar. Andere Gäste des Freibades in Braunau am Inn haben sich deshalb zu recht beim Bademeister beschwert, die Polizei wurde eingeschaltet und geht wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen den mehrfach vorbestraften Innviertler vor.
So weit, so gut: Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den unverbesserlichen Neonazi die Untersuchungshaft, ein Ermittlungsrichter gab dem statt. Ergeben Haftprüfungstermine nichts Neues, wird der Verdächtige, für den die Unschuldsvermutung gilt, bis zu seiner Gerichtsverhandlung hinter Gittern bleiben. Vor dem Herbst rechnet niemand mit einem Prozess. Etwa 120 Euro kostet die Unterbringung den Steuerzahler pro Tag.
Neonazi in Haft, Kinderporno-Sammler auf freiem Fuß
Gut investiertes Geld, wenn es keine gelinderen Mittel gibt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Der elektronisch überwachte Hausarrest (Fußfessel) beispielsweise oder sonstige Auflagen. Die begangene Straftat als solche und das zu erwartende Strafmaß geben dies her. Auch wenn die zur U-Haft-Verhängung heran gezogene Begründung der Tatbegehungsgefahr (Wiederholung) bei einem Tätowierten nie ganz ausgeschlossen werden kann. Aber: Der seit seiner Jugend amtsbekannte und “verschandelte” Innviertler war die vergangenen zehn Jahre nicht mehr aufgefallen.
Die so genannten gelinderen Mittel funktionieren angeblich ja auch in Fällen, die von der Bevölkerung als mindestens so bedrohlich angesehen werden und wo die Wiederholungsgefahr quasi auf der Hand liegt.
Die unappetitliche Causa um den prominenten Burgschauspieler Florian Teichtmeister (43) zeigt dies: Von einer Strafverfolgung wegen seines übermäßigen Kokainbesitzes und -konsums wurde abgesehen, weil er sich gerade noch rechtzeitig in Behandlung (Motto: Therapie statt Strafe) begeben hatte. Wegen des Besitzes zig tausender Kinderporno-Dateien und auch wegen Herstellung solcher muss er nicht in U-Haft. Stattdessen genießt er den Sommer bis zu seinem verspäteten Gerichtstermin am 5. September in vollen Zügen. Einschließlich der Besuche von Nobellokalen in der Wiener City.
Es darf davon ausgegangen werden: Während der Neonazi aus Braunau per Urteil ins Gefängnis wandern wird, darf Teichtmeister weiter auf Bewährung hoffen.
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