“Ich bin schuldig in dem Sinn, dass ich das nicht mit dem Schnitzelklopfer gemacht habe”, lautete am Mittwoch am Landesgericht die Verantwortung der Mutter. “Ich bin so enttäuscht worden”, klagte die bisher unbescholtene Angeklagte, die nach der Gewalttat festgenommen wurde und seither wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft saß. “Sie hat einen Gefängnisschock”, betonte der Verteidiger. Er kenne die Frau seit vielen Jahren: “Sie ist immer ein tadelloser Mensch gewesen, die sich nie etwas zuschulden hat kommen lassen.” Eine “strittige, harte Scheidung” habe ihr zugesetzt, in Folge dessen sei Alkohol ein Thema geworden. Der inkriminierte Sachverhalt sei “primär a b’soffene G’schicht”, meinte der Anwalt.

Der Mutter seien die Sicherungen durchgebrannt

“Ich war in einem Zustand völliger Erregung”, erklärte anschließend die Angeklagte. Ihre Tochter habe sie am Muttertag ignoriert. Sie habe sie nicht ein Mal gesehen, obwohl sie für beide gekocht hätte.

Am Tag darauf sei die Tochter spät heimgekommen, man habe aber nicht nachgefeiert, weil sie “gleich wieder weggegangen” sei: “Sie hat einen 39-jährigen Freund. Sie ist 20. Wer weiß, was der macht mit ihr.” Am übernächsten Tag sei die Tochter erst am Abend in die Wohnung gekommen und habe sie weiter nicht beachtet, berichtete die Angeklagte einem Schöffensenat: “Sie ist schnurstracks an mir vorbei. Hat mich ignoriert. Sie ist arrogant an mir vorbeigegangen.” Da seien ihr die Sicherungen durchgebrannt, räumte die Mutter sinngemäß ein.

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Video aufgezeichnet

Der Senat kam am Ende zum Schluss, dass der Angriff im Zweifel mit Fäusten und nicht einem Fleischklopfer ausgeführt wurde. Die 55-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung – die Tochter hatte Hämatome im Gesicht und an der Hüfte erlitten – und gefährlicher Drohung zu 20 Monaten Haft verurteilt. Während der Attacke hatte sie “Ja du wirst sterben, denn ich werd dir den Schädel zertrümmern, ich schwör’s dir, ich werde dir den Schädel zertrümmern” gebrüllt, was die Tochter mit ihrem Handy aufzeichnete. Die Strafe wurde der 55-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Sie war damit einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau wurde nach der Verhandlung enthaftet.