Wiener (22) gesteht Mord an eigener Mutter: "Es war blinde Wut"
Für die Behörden war er ein “Hochrisikofall”, eine tickende Zeitbombe. Im vierten Anlauf machte ein Wiener (22) seine mehrfachen Androhungen war, erstach seine Mutter (54) im Bezirk Liesing mit einem Brotmesser. Im Prozess gestand er: “Es war blinde Wut, aber ich wollte sie nicht töten.”
Auch am Tattag, am Abend des 28. Februar gerieten Mutter und Sohn wieder einmal wegen einer Kleinigkeit in heftigen Streit. Der Bursch wollte sich von einem Lieferservice Essen in die Wohnung nach Liesing bringen lassen. Seine Mutter aber war strikt dagegen.
Es sollte ihr Todesurteil werden. Voller Wut nahm der Sohn ein Brotmesser aus der Küche, rammte es der Mutter drei Mal in den Körper. Elf Zentimeter tief in den Nacken, zwei weitere Male in Hals und Schulter. Die Brusthöhle des Opfers wurde geöffnet, die Arterie zertrennt. Die Mutter verblutete. Sie hat mich beschimpft, da habe ich das Messer genommen und einfach zugestochen. Es war blinde Wut, aber ich wollte sie nicht töten.”
Bei einem Blick in die Vorgeschichte kommen Zweifel auf. Der Bursch galt bei den Behörden als Hochrisikofall. Die Mutter soll von der Polizei mehrmals vor ihrem Sohn gewarnt worden sein, da ein Gewaltverbrechen befürchtet wurde. Dreimal war über ihn in Bezug auf den Wohnsitz der Mutter ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter nahm der Sohn nicht wahr. Im Juli 2022 hatte die Mutter ihn wegen gefährlicher Drohung angezeigt, sie hatte sich im Schlafzimmer eingeschlossen, nachdem dieser sie mit dem Umbringen – er kündigte an, er werde sie mit einem Messer “aufschlitzen” – bedroht hatte. Das Ermittlungsverfahren musste damals eingestellt werden, weil die Mutter von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machte und nicht gegen ihren Sohn aussagen wollte.
Gutachterin fürchtet Begehung weiterer schwerer Straftaten
Dem Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre Haft und zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, früher Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Sigrun Rossmanith zufolge, war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, soll aber eine Persönlichkeitsstruktur mit narzisstischen und emotional-instabilen Zügen aufweisen, die ohne therapeutische Maßnahmen die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen befürchten lässt. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Unterbringung des Burschen im Maßnahmenvollzug beantragt.
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