Wiener Chirurg wegen fünffacher fahrlässiger Tötung angezeigt
Ein Wiener Chirurg steht im Verdacht, für den Tod von fünf seiner Patienten verantwortlich zu sein. Der betroffene Arzt habe im Zuge seiner Tätigkeit “einige Todesfälle durch seine nicht fachgerechte und dem nicht objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung (dh. nicht lege artis vorgenommene) bzw. durch Unterlassung verschuldet”, heißt es in einer Sachverhaltsdarstellung an die Wiener Staatsanwaltschaft, die den Fall gegenüber der APA bestätigte.
In der Anzeige steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung im Raum (Paragraf 80 StGB), bei mehreren Opfern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei den Betroffenen handelt es sich um Tumorpatienten. Ein ehemaliger Kollege des Arztes wandte sich an die Kanzlei Rast & Musliu. Susanne Kurtev, die Juristin ist im Bereich Arzthaftung spezialisiert, hat im Auftrag ihres Mandanten am 26. Mai die Sachverhaltsdarstellung eingebracht.
Weitere Opfer befürchtet
Der fragwürdige Tod von fünf Patienten mit Krebserkrankungen seit dem Jahr 2017 muss nun untersucht werden. Laut Kurtev gibt es auch einen sechsten Fall, wo es zu medizinischen Auffälligkeiten gekommen sei. Der Betroffene sei laut der Anwältin “dem Tode geweiht”.
Die Juristin geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte. Betroffene können sich an die Kanzlei wenden. (APA)
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