Wiener Uni sperrt Ungeimpfte aus: Für Experten "grundrechtswidrig"
Mit Beginn des Sommersemesters im kommenden März stellt die Wirtschaftsuniversität Wien auf 2G-Betrieb um. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sein Studium auf Eis legen. Verfassungsrechts-Experten zweifeln, dass das zulässig ist.
Karl Stöger, Professor für Verfassungs- und Medizinrecht an der Universität Wien, merkt an, dass der Ausschluss der Ungeimpften den Grundrechten widersprechen könnte. Andreas Janko, Professor am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz stößt in dasselbe Horn. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach zwar eine Impfpflicht zulässig sei, die Rechtsfolgen eines Verstoßes jedoch nicht unverhältnismäßig sein dürften: „Sie dürfen nicht so weit gehen, dass man Impfunwillige quasi vom gesellschaftlichen Leben ausschließt“, wird Janko in der “Presse” zitiert. .
WU sei zum Umdenken gezwungen
“Wenn man alles zusammennimmt – die Geldstrafen, das Verbot, in Lokale zu gehen, den Ausschluss vom Studium –, dann wäre die Impfpflicht auf einmal mit einem massiven Sanktionenpotenzial ausgestattet“, heißt es in der “Presse” weiter. In der Gesamtheit wäre das für Janko „grundrechtswidrig“. Auch vor dem Hintergrund, dass sich die pandemische Situation mit Omikron gewandelt habe – rasante Verbreitung des Virus, aber weniger schlimm – werde die WU gezwungen sein, ihre Maßnahme nochmals zu überdenken, meint Janko.
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