Wollte Freundin und sich töten: 25-Jähriger Serbe nach Messerattacke in Linz geständig
Nach der Messerattacke auf eine 22-Jährige in Linz hat der 25-jährige Serbe die Tat gestanden. Beziehungsprobleme seien der Grund gewesen. Er stach fünfmal auf die Frau ein.
Ein 25-Jähriger hat am Donnerstagabend auf einer Straße im Linzer Stadtteil Ebelsberg auf seine Freundin (22) mit einem Küchenmesser eingestochen und sie dabei schwer verletzt. Nun hat der 25-jährige Beschuldigte, ein serbischer Staatsbürger, die Tat gestanden. Wie die Staatsanwaltschaft Linz der APA einen Bericht des ORF Oberösterreich bestätigte, habe der Mann den Angriff mit “Beziehungsproblemen” gerechtfertigt. Er hatte das Opfer vor zwei Tagen gebeten, ihm etwas zu bringen.
Im Auto soll er dann fünf Mal auf die Frau eingestochen haben. Sie erlitt Wunden am Kopf und im Brustbereich. Der Serbe gab in seiner Aussage an, dass er ein Gespräch mit ihr suchen wollte. Als die Frau aufgrund von Zeitmangel ablehnte, griff er laut Staatsanwaltschaft zu dem Messer, das er bereits bei sich hatte. Demnach habe sich der gesamte Angriff im Auto abgespielt, wobei es der Verletzten im Handgemenge gelungen sei, kurzzeitig die Waffe an sich zu reißen und sich damit zu verteidigen.
Dem Beschuldigten droht Untersuchungshaft, darüber werde noch am Wochenende entschieden, wie ein Sprecher der Anklagebehörde der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Mordversuchs aufgenommen. Das Opfer konnte vorerst noch nicht zum Tathergang einvernommen werden.
Der Angriff hatte sich am späten Donnerstagnachmittag abgespielt: Die schwer verletzte 22-Jährige flüchtete daraufhin blutüberströmt in ein Mehrparteienhaus, wo sie zusammenbrach. Nachbarn leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Rettung. Zwischenzeitlich fügte sich der Serbe in suizidaler Absicht, wie er angab, selbst schwere Stichverletzungen zu. Beamte der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) nahmen ihn fest. Sowohl Opfer als auch Tatverdächtiger befanden sich am Freitag nach den Operationen außer Lebensgefahr. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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