
Wollte „Ungläubige" in Graz töten: Verurteilte IS-Teenagerin plötzlich wieder frei
Mit 14 Jahren plante eine gebürtige Montenegrinerin einen Terroranschlag in Graz, um ‚Ungläubige” zu töten, und wurde im Oktober 2024 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nun wurde sie vorzeitig entlassen und auch die Abschiebung wurde aufgehoben. Die FPÖ spricht von Kuscheljustiz und kündigt parlamentarische Anfragen an.

Sie war erst 14 Jahre alt und soll laut Anklage geplant haben, am Grazer Jakominiplatz mit einem Messer und einem Beil wahllos „Ungläubige” anzugreifen. Im Oktober 2024 wurde Lejla, die mit ihrer Mutter acht Jahre zuvor aus Montenegro nach Österreich gekommen war, am Landesgericht Graz wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren Haft verurteilt – exxpress berichtete. Nun wurde sie vorzeitig entlassen und auch die ursprünglich beschlossene Abschiebung wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben – zum Entsetzen der FPÖ.
Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Markus Leinfellner erklärt: „Gerade im Extremismus brauchen wir einen harten Kurs und keine Kuscheljustiz.“ Gemeinsam mit FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan will er parlamentarische Anfragen an Justizministerin Sporrer (SPÖ) und Innenminister Karner (ÖVP) stellen.
„Wenn das im Koran steht, muss es richtig sein.“
Vor Gericht berichtete Lejla Ende Oktober 2024 von ihrer Radikalisierung: „In der Volksschule haben sie mich beleidigt, weil ich schlecht Deutsch konnte.“ In der Mittelschule habe sich daran nichts geändert. „Ich bin böse geworden.“ Der Weg in die islamistische Szene begann laut ihrer Aussage über TikTok: „Dann bin ich religiöser geworden und hab auf TikTok normale islamische Videos gesehen und gepostet. Koranübersetzungen und so.“ Auf TikTok seien ihr viele gefolgt.
„Ich habe dann einmal gepostet, dass der IS nicht richtig ist, weil andere Muslime schreiben, dass der IS Leute tötet”, berichtet Lejla. Daraufhin habe ihr jemand mit dem Namen „Osman“ geschrieben und behauptet: „Der IS ist richtig, und ich kann dir das beweisen.“ Osman schickte der Teenagerin tatsächlich Koranverse mit dem Hinweis, dass Nichtmuslime getötet werden müssten. Das habe sie letztendlich überzeugt: „Wenn das im Koran steht, muss es richtig sein.“
Treueschwur und Tatpläne
Die Folge: Die 14-Jährige schwor in einem Video dem IS-Anführer auf Arabisch die Treue, schick in eine Niqab gehüllt. Geschworen habe sie „weil andere Leute wollten, dass ich das mache.“ Zur Frage eines geplanten Anschlags antwortete sie vor Gericht offen: „Ich habe gesagt, dass ich den Anschlag mache, wenn der Ramadan endet.“
Die Vorsitzende konfrontierte sie mit einem Video, das sie geteilt hatte: Osama Bin Laden mit einer Katze, die eine IS-Mütze trägt. „Ich finde Katzen süß“, erklärte Lejla, worauf die Vorsitzende erwiderte: „Ich finde Katzen auch süß, habe aber noch nie ein Bild mit so einer Mütze gesehen.“ Die Teenagerin gab zu, die vorgelegten Bilder und Videos heruntergeladen zu haben, fühle sich aber nicht schuldig: „Ich bin in keiner IS-Gruppe und es stimmt nicht, dass ich eine Bombe bauen wollte.“
FPÖ: „Keine Kuscheljustiz bei verurteilten IS-Terroristen!“
Bei der Urteilsverkündung im Oktober betonte das Gericht die Radikalisierung über einen längeren Zeitraum und das „umfangreiche Wissen“ der Angeklagten. Nun sieht die Sache plötzlich ganz anders aus: Die IS-Teenagerin wurde nun vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Bundesverwaltungsgericht sah eine „positive Persönlichkeitsentwicklung“ und hob auch gleich die geplante Abschiebung auf.
Die FPÖ sieht nun dringenden politischen Handlungsbedarf. Parlamentarische Anfragen sollen nun die Hintergründe beleuchten, die zu dieser vorzeitigen Entlassung und der Rücknahme der Abschiebung geführt haben. „Gerade im Extremismus brauchen wir einen harten Kurs und keine Kuscheljustiz. Die beiden zuständigen Minister müssen den Österreichern erklären, warum von einer IS-Fanatikerin nur wenige Zeit, nachdem sie mit ihrem fürchterlichen Tatplan aufgeflogen ist, nun plötzlich keine Gefahr mehr ausgehen soll”, so Leinfellner und fragt: „Ich will auch wissen, wie sich der Staat den künftigen Weg der IS-Teenagerin vorstellt. Gibt es ein Monitoring, wird ihre Deradikalisierung weiter überwacht? Und haftet der Staat auch für potenzielle Schäden, falls das Mädchen doch noch Taten im Namen des IS verübt?“
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