Zehn Jahre Haft für Nigerianer (18) wegen Mordversuchs an zwei Afghanen (23)
Am Landesgericht Salzburg ist ein Nigerianer wegen zweifachen Mordversuchs zu zehn Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Er hat am 8. Jänner 2022 im Lehener Park in der Stadt Salzburg zwei Afghanen mit einem Messer jeweils einen Bauchstich versetzt und sie lebensbedrohlich verletzt.
Die Geschworenen haben mit 6:2 der Stimmen mehrheitlich für einen zweifachen Mordversuch gestimmt. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Er wird darüber hinaus in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Weil aber der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Den beiden Afghanen von jeweils 23 Jahren wurden je 5000 Euro an Teilschmerzensgeld zugesprochen, wie Opferanwalt Stefan Rieder berichtete. Weil es sich bei dem Beschuldigten zur Tatzeit um einen 17-jährigen Jugendlichen gehandelt hatte, reichte der Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.
Es ging um ein Drogengeschäft
Hintergrund der Auseinandersetzung waren offenbar Drogengeschäfte. Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn am Mittwoch der zweifachen Körperverletzung für schuldig. “Ich hatte nicht die Absicht zu töten”, sagte der junge Erwachsene zur vorsitzenden Richterin des Geschworenengerichtes, Christina Bayrhammer. Laut dem Staatsanwalt hat es jedoch der einschlägig vorbestrafte Täter ernstlich für möglich gehalten, beide Männer zu töten. Sie erlitten schwere Darmverletzungen und mussten notoperiert werden.
Der Beschuldigte vereinbarte an jenem Abend eine Aussprache mit einem 20-jährigen Afghanen. Es sollte ein Konflikt geklärt werden, der sich offenbar um ein Kilo Cannabis und um 5000 Euro drehte. “Es ging um Geld”, berichtete der 18-Jährige. Der Afghane fand sich im Park mit vier Landsmännern ein. Der Nigerianer nahm zwei Freunde mit und steckte ein rund 32 Zentimeter langes Messer in die Innentasche seiner Jacke. “Zum Schutz”, erklärte er. Die scharfe Klinge war 19,3 Zentimeter lang.
Angeklagter: "Ich hatte Angst vor allen"
Während der Aussprache soll es zu gegenseitigen Beschimpfungen gekommen sein. Er habe gehört, wie eine Flasche bricht, schilderte der Angeklagte. Dann habe er beobachtet, wie Männer auf ihn zugegangen seien. Einer habe einen Gürtel in der Hand geschwungen. Die ganze Situation habe er als bedrohlich empfunden. “Ich hatte Angst vor allen.” Da habe er das Messer aus seiner Jacke gezogen.
Als die zwei späteren Opfer bis auf eine Entfernung von einem Meter auf ihn zugekommen seien, habe er angenommen, sie würden ihn einkreisen. In der Hand hätten sie aber nichts gehabt. Einer der beiden habe ihn aber provoziert. “Er sagte: ‘Ich habe keine Angst vor dir, mit dem Messer machst du eh nichts’. Da habe ich auf sie eingestochen. Ich habe nicht nachgedacht.” Seine Verteidigerin sagte, der Angeklagte sei zur zweifachen schweren Körperverletzung reumütig geständig. “Er wollte aber niemanden ermorden.”
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