Studieren nicht leicht gemacht: Die Zugangsbeschränkungen für einige Uni-Lehrgänge bleiben bestehen
Das Bildungsministerium gibt die Verlängerung der Uni-Zugangsbeschränkungen bekannt. Zudem sollen Plätze auf der Pharmazie gestrichen werden.
Die Zugangsbeschränkungen für bestimmte Fächer an den Unis sollen laut einem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums bis 2027 verlängert werden. Außerdem ist geplant, die Zahl der Anfänger-Studienplätze im Fach Pharmazie von derzeit 1.370 auf 1.150 zu kürzen. Eine größere Reform soll es im Bereich der hochschulischen Weiterbildung geben: Der Wildwuchs an akademischen Weiterbildungsgraden wird eingeschränkt, Unternehmen können auf Lehrgänge auch inhaltlich Einfluss nehmen.
Die derzeit geltenden Uni-Zugangsbeschränkungen wären ohne Neuregelung am Ende des Jahres ausgelaufen. Ebenfalls bis 2027 verlängert werden die Bestimmungen zur Studieneingangsphase. Mit diesem Zeitraum werden die nächsten beiden dreijährigen Leistungsvereinbarungsperioden umfasst. Die Kürzung der Plätze in der Pharmazie wird mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen sowie der bisherigen Nichtausschöpfung der Platzzahlen begründet.
Universitäten müssen kostenlose Vorbereitungen für Aufnahmeverfahren zur Verfügung stellen
Änderungen gibt es auch bei den Aufnahmeverfahren in Medizin, Psychologie und Veterinärmedizin: Die Unis werden verpflichtet, kostenlose Unterstützungsangebote für die Vorbereitung auf Aufnahmeverfahren zur Verfügung zustellen – etwa Tutorien oder Kurse. So soll die Zahl der erfolgreichen Studienwerber aus nicht-akademischem Elternhaus erhöht werden.
Die Medizin-Unis erhalten außerdem eine neue Möglichkeit: Sie können in der Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium Kriterien für die Vergabe von fünf Prozent ihrer Studienplätze vereinbaren. Theoretisch könnte also etwa eine bestimmte Zahl an Plätzen für Rettungssanitäter oder Personen, die sich zu einer Tätigkeit als Landarzt verpflichten, festgelegt werden.
"Weiterbildungsbachelor" wird geschaffen
Auf neue Beine gestellt wird die hochschulische Weiterbildung, also vor allem die (meist kostenpflichtigen) Universitäts- und Hochschullehrgänge. So soll etwa das neue Studienformat “Weiterbildungsbachelor” in der Form eines außerordentlichen Bachelorstudiums geschaffen werden. Außerdem wird für diesen (120 ECTS) sowie für außerordentliche Masterstudien (180 ECTS) ein Mindestumfang an ECTS-Anrechnungspunkten festgelegt.
Als Folge wird es damit etwa möglich sein, mit einem “Weiterbildungsbachelor” Zugang zu einem ordentlichen Masterstudium zu erhalten oder mit einem abgeschlossenen Weiterbildungs-Master ein Doktoratsstudium zu beginnen. Daneben können die Hochschulen aber wie bisher auch die von ihnen etablierten Weiterbildungsangebote wie Seminare, Kurse oder Vorstudienlehrgänge offerieren.
Kooperationen mit Unternehmen werden ermöglicht
Ausgebaut wird außerdem die Kooperationsmöglichkeit von Hochschulen etwa mit Unternehmen. Bisher durfte hier nur zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung zusammengearbeitet werden. Künftig dürfen die Hochschulen mit Unternehmen auch auf inhaltlicher Ebene kooperieren, “um zielgruppenspezifische Angebote etablieren zu können”, heißt es in der Erläuterungen. Beispielsweise können dann etwa Anwaltskanzleien Weiterbildungsangebote zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Sanierungsrecht auch inhaltlich beeinflussen – für diese Kooperationen sind Verträge zu schließen und zu veröffentlichen. Als Kennzeichen werden mit “Bachelor Professional” und “Master Professional” eigene akademische Grade verliehen. (APA/red)
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