Zum Start der Almsaison: Neue Wolfsverordnung in Kraft
133 Nutztiere wurden im Vorjahr von Wölfen gerissen. Um die Zahl zu verringern, trat Mittwoch – zu Beginn der Almsaison – die neue Wolfsverordnung in Kraft. Dadurch ist es möglich, einen “Problemwolf” bereits beim ersten Angriff bzw. bei der Bedrohung einer Herde zu erlegen.
Bislang musste erst eine bestimmte Anzahl von Nutztieren von einem Wolf gerissen worden sein, damit das Raubtier von einem Jäger geschossen werden durfte. Mit der seit Mittwoch in Kraft getretenen Verordnung, kann ein “Schadwolf” bereits beim ersten Angriff auf eine Herde geschossen werden. Dies ermöglicht das neue Kärntner Alm- und Weidegesetz.
Wolf kann nach erstem Riss vier Wochen lang geschossen werden
Demnach ist es vier Wochen lang nach dem ersten Riss möglich, den Wolf zu erlegen. Und zwar im Gebiet des Risses selbst, als auch in einem Umkreis von zehn Kilometern. „Wir hören nun auf damit, qualvoll getötete Nutztiere zu zählen und wollen einschreiten, sobald Herden unmittelbar bedroht sind. Mit dem neuen Gesetz wolle man den „gesetzlichen Spielraum, den uns die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt, voll ausnutzen“ sagte der Jagd- und Agrarschutzreferent Martin Gruber (ÖVP), als das Gesetz im März in Begutachtung gegangen war. Vergrämt dürfen Wölfe übrigens von jedem Menschen werden, Warnschüsse hingegen dürfen nur von “berechtigten Personen” abgegeben werden.
Die neue Verordnung gilt allerdings nur in ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind. Genauere Details dazu sollen am morgigen Donnerstag bekannt gegeben werden. Insgesamt 1837 Gebiete gingen in die Begutachtung der Verordnung ein. Auch der Umgang mit “Problemwölfen” in Siedlungsgebieten soll neu geregelt werden.
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