Zur "Prävention": Covid-Maßnahmengesetz wird bis 2023 verlängert
Aus präventiven Gründen wird das Covid-Maßnahmengesetz mittels Abänderungsantrag bis Mitte 2023 verlängert. Der Beschluss steht am Donnerstag im Gesundheitsausschuss.
Das Covid-Maßnahmengesetz wird bis Mitte 2023 verlängert – aus der Koalition hieß es, dass dies aus präventiven Gründen geschehe. Mittels Abänderungsantrag steht ein entsprechender Beschluss morgen im Gesundheitsausschuss an und wird kommende Woche wohl auch vom Plenum des Nationalrats vollzogen. Das Maßnahmengesetz, über das etwa Ausgangsbeschränkungen geregelt werden, wäre eigentlich Mitte dieses Jahres ausgelaufen.
FPÖ entrüstet
Die FPÖ zeigte sich bezüglich des bevorstehenden Beschlusses entrüstet. Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak meinte in einer Aussendung, dass ÖVP und Grüne das Damoklesschwert des Ausnahmezustands weiter über den Köpfen der Österreicher hängen ließen – “und das ohne jedwede wissenschaftliche Evidenz, ohne belastbare Erkenntnisse zu haben”.
Basis für Beschränkung von Zusammenkünften
Das Maßnahmengesetz hatte vor allem zu Zeiten der Lockdowns große Bedeutung. Darin ist etwa die Basis für die Beschränkung von Zusammenkünften enthalten. Gleiches gilt für Ausgangsregelungen. Zudem enthält es die Strafbestimmungen bei Verstößen gegen Corona-Regeln. Auch ist die Corona-Kommission durch das Gesetz legitimiert.
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