Der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid hat sich laut dem Bundesverwaltungsgericht bei seinem Auftritt vor dem U-Ausschuss größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen – weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft. Nur einzelne Fragen hätte er beantworten müssen, hieß es in dem Beschluss am Freitag. Deshalb muss Schmid nun 800 Euro Beugestrafe zahlen.

Beugestrafe müsse nur einmal gezahlt werden

Ein Sprecher des BVwG bestätigte, dass der Beschluss heute zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht hundertprozentig fix sind: Denn Schmid bzw. sein Anwalt Roland Kier könnten binnen sechs Wochen Revision erheben. Geschieht das, ginge die Causa zum Verwaltungsgerichtshof.

Der Drei-Richter-Senat des BVwGH hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.

Jede Frage wurde geprüft

Die Richter haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Schmid hätte antworten müssen oder sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest.