Das sagt Christian Pilnacek in seinem Statement: “Der nun öffentlich bekannt gewordene Inhalt privater Kommunikation, insbesondere jener der Nachrichten mit dem mir freundschaftlich verbundenen Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter über den Verfassungsgerichtshof und seine Mitglieder ist nicht zu rechtfertigen und völlig unangemessen. Jeder Versuch einer Erklärung muss angesichts der zu verurteilenden Wortwahl scheitern.

Ich kann mir das schon deshalb nicht erklären, weil diese abstoßenden Worte im völligen Widerspruch zu meiner Persönlichkeit, meinen Einstellungen und zu meiner bisherigen und langjährigen Arbeit im Dienst der Rechtspflege stehen. Ich bin stets entschieden und offen gegen jede Art von Hass, des Rassismus oder des Sexismus aufgetreten, weshalb meine Nachricht an Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter auch mich zu tiefst entsetzt. All jene, die ich damit verletzt und beleidigt habe, in erster Linie den Verfassungsgerichtshof, seine Vizepräsidentin und SC Dr.in Claudia Kahr, aber auch meine Familie und Freunde möchte ich um Verzeihung bitten. Es gibt nichts zu beschönigen, aber ich ersuche doch mich mehr an meinen Taten und Leistungen als dieser Verfehlung im Rahmen einer privaten Kommunikation zu beurteilen. Dem Verfassungsgerichtshof und seinen Mitgliedern entbiete ich meinen allerhöchsten Respekt. Die Bedeutung dieser Institution für den demokratischen Rechtstaat verdient die höchste Achtung.

Dennoch muss ich hier festhalten, dass der betreffende Inhalt einer privaten Kommunikation schon rein abstrakt nichts mit dem Untersuchungsgegenstand des Ibiza- Untersuchungsausschusses zu tun hat. Mein Antrag, private und andere Kommunikation von solcher zu trennen, die abstrakt mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang steht, ist vom Bundesministerium für Justiz nicht einmal behandelt worden. Mir wurde auch nicht die Gelegenheit geboten, in das Ergebnis der Sichtung und Auswertung Einsicht zu nehmen, sodass ich die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Sichtung und Auswertung nicht abschließend beurteilen kann.

Dass die Veröffentlichung dieser Nachrichten samt eindeutig privater und nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Chats – entgegen ihrer Einstufung nach dem Informationsordnungsgesetz als „Vertraulich“ –und ohne vorherige Information meinerseits just an dem Tag erfolgte, an dem die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Frage meiner Suspendierung stattfand, darauf mögen sich insbesondere jene einen Reim machen, die sonst jede Beeinflussung der unabhängigen Gerichtsbarkeit ablehnen.

Schließlich sollte auch nicht untergehen, dass der der Verdacht des Verrats des Termins einer Hausdurchsuchung im Juni 2019 Anlass für die Sicherstellung meiner elektronischen Geräte war; dieser Verdacht hat sich nach dem Inhalt der ausgewerteten Kommunikation in keiner Weise bestätigt.”

Christian Pilnacek
5. Juni 2021