Der freiheitliche Abgeordnete Christian Hafenecker hatte sinngemäß behauptet, die Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hätte Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma übermittelt. Nehammer klagte u.a. auf Entschädigung, laut Gerichtsbeschluss muss “FPÖ TV” dieses Vorgehen nun veröffentlichen.

Nehammer hatte nicht nur auf Unterlassung und Widerruf (am Zivilrechtsweg) geklagt, sondern auch beim Landesgericht für Strafsachen in Wien medienrechtliche Anträge auf Entschädigung (wegen übler Nachrede) und Urteilsveröffentlichung sowie auf die Veröffentlichung einer “kurzen Mitteilung” gestellt, wie ihr Anwalt sagte.

Einige Tage Zeit

Das Straflandesgericht Wien hat nun entschieden, dass die FPÖ auf ihrem Youtube-Kanal “FPÖ TV” über dieses Vorgehen Nehammers berichten muss, berichtete die “Kronen Zeitung“. Laut Nehammers Anwalt sei dies ein erster “Teilerfolg” zu einer Verurteilung der FPÖ wegen übler Nachrede. Die FPÖ hat nun einige Tage Zeit, diesen Beschluss umzusetzen.

Nehammer hatte ursprünglich einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite beim Maskenhersteller Hygiene Austria, dem damaligen Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Tatsächlich arbeitet Nehammer allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Nehammer selbst arbeitete aber nicht für die Maskenhersteller. (APA/red)